Stadthalle am Banter See
Jul 082020
 

Bürgerbegehren gegen den Bau einer Stadthalle am Banter See

PRESSEMITTEILUNG vom 07. Juli 2020 * Mit Datum vom 06.07.2020 reichte die Bürgerinitiative gegen den Bau einer Stadthalle am Banter See bei der Stadt Wilhelmshaven ihre schriftliche Anzeige gem. § 32 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) ein mit der Bitte um Prüfung der Zulässigkeit.

Der Verwaltungsausschuss der Stadt ist nunmehr aufgefordert, unverzüglich die Entscheidung über die Zulässigkeit der Frage, die Bestimmtheit des Begehrens, die Ordnungsmäßigkeit der Begründung sowie die Benennung der Vertreter zu treffen.
Gleichzeitig wurde durch die Bürgerinitiative die Feststellung der erforderlichen Unterschriftenanzahl erbeten.
Sobald der Oberbürgermeister dann die Entscheidung bekannt geben wird, beginnt die 6-monatige Einreichungsfrist für das Bürgerbegehren zu laufen.
Sollten in dieser Zeit die nötigen Unterschriften eingeholt worden sein und das Bürgerbegehren ist zulässig, muss die Stadt Wilhelmshaven innerhalb von 3 Monaten einen Bürgerentscheid herbeiführen.
Die Bürgerinitiative bittet bereits jetzt alle Mitbürger um zahlreiche Teilnahme am Bürgerbegehren, damit letztlich mit dem Instrument des Bürgerentscheids die Bürger selbst entscheiden können, ob zwischen dem architektonisch herausragenden zukünftigen Trilateralen Weltnaturerbe Wattenmeer Partnerschaftszentrum und der renommierten Forschungsstation der Fluss-Seeschwalbenkolonie noch Platz für eine Stadthalle nebst Parkfläche von insgesamt ca. 17.000 m² ist, statt diesen Bereich für naturnahe Erholung und für öffentliche Veranstaltungen zu erhalten.

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