Wer die Wahl hat, hat die Qual!
Am 2. Dezember sind die Wählerinnen und Wähler aufgerufen, einen neuen Bundestag zu wählen. In Artikel 20 des Grundgesetzes heißt es: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus…“, wobei der Begriff Volk sich nur auf einen Teil der Bevölkerung bezieht (s. Ausländerwahlrecht).
Ein weiterer Teil des Wahlvolkes wird durch die 5% Hürde ausgegrenzt. WählerInnenstimmen für kleinere Gruppierungen kommen nicht zum Tragen, da sie bei der Sitzverteilung unter den Tisch fallen. Selbst ein Wählervotum von 3%, für das immerhin 1,2 Mio. WählerInnenstimmen erforderlich sind, geht bei dem derzeitigen Wahlsystem verloren. Weiterlesen »
Nov 191990