Rotes Kreuz
Okt 242000
 

Es geht weiter...

…wie vor dem Sommer? – besser nicht!

(noa) Nach jahrelanger Enthaltsamkeit war die „WZ“ mal wieder bei einer Mitgliederversammlung des DRK-Kreisverbandes Wilhelmshaven. Dass die Ära Albers beendet ist, wissen unsere LeserInnen, die auch die „WZ“ lesen, also schon, und ebenso, dass der Justitiar Debring für das Amt des 1. Vorsitzenden hatte kandidieren wollen und nach lautstarken Protesten aus der Versammlung verzichtete und Justitiar blieb.

In dieser Eigenschaft musste er schon bald nach der Mitgliederversammlung zum Schiedsgericht nach Oldenburg, wo fünf Personen, die 1999 auf der Hauptversammlung ausgeschlossen worden waren (siehe dazu GEGENWIND 161, „Schon komisch“), für die Annullierung dieses Ausschlusses und damit für Wiederherstellung ihrer Mitgliederrechte stritten. Debrings Vergleichsvorschlag, die fünf könnten ab 1.10. für einen Beitrag von 1,- DM/Monat Fördermitglieder werden, lehnten die Antragsteller entschieden ab, denn damit hätten sie die Rechtmäßigkeit des damaligen Ausschlusses anerkannt.
Ihr Ziel war es, feststellen zu lassen, dass der Vorstand im November 1999 satzungswidrig gehandelt hatte, als er sie (und einige weitere Personen) zu Beginn der Veranstaltung des Saales verwies und behauptete, sie seien laut Satzung keine Mitglieder mehr. Ihr darüber hinausgehendes zweites Ziel bestand darin, auch die 1999er Mitgliederversammlung samt Wahlen sowie die jüngste Jahreshauptversammlung für ungültig erklärt zu bekommen. Das hätte bedeutet, dass der Vorstand, der am 13. September fast komplett zurückgetreten ist, gar nie im Amt gewesen wäre, dass er folglich jetzt nicht zurückgetreten wäre, dass der jetzt gewählte Vorstand nie gewählt worden wäre… Man hätte den Kalender um ein Jahr zurückdrehen und noch einmal von vorn beginnen müssen… Wir überlassen es der Fantasie der LeserInnen, was alles gewesen wäre.
Den zweiten Punkt weiter zu verfolgen, das hätte sich sehr in die Länge gezogen; nach dem Schiedsgericht des DRK hätten „weltliche“ Gerichte bemüht werden müssen, es wäre für alle Beteiligten teuer geworden, und die fünf Antragsteller hätten als Querulanten dagestanden. Die Hauptsache für sie war, das ursprüngliche Unrecht zu beseitigen, und so schlugen sie dem Schiedsgericht ihrerseits einen Vergleich vor, den Debring für das DRK dann auch annahm: Der Ausschluss ist ungültig, sie sind (und waren ununterbrochen) DRK-Mitglieder mit allen Rechten (wenn sie diese Rechte bei zwei Mitgliederversammlungen nun auch nicht wahrnehmen konnten), und sie können sich entscheiden, ob sie aktive oder fördernde Mitglieder sein wollen. Vor allem aber musste Debring sich im Namen des Vorstandes für die ungerechte Behandlung im November 1999 entschuldigen und sein Bedauern ausdrücken.
Der „WZ“-Artikel über die Mitgliederversammlung trug die Überschrift „DRK: Im Herbst weiterarbeiten wie vor dem Sommer“. Nun, was das angeht, hoffen nicht nur die fünf, die jetzt wieder dabei sind, sondern viele weitere DRK-Mitglieder und –Mitarbeiter, dass es nicht weitergeht wie vor dem Sommer. Denn das würde auch bedeuten, dass DRK-Angehörige während der Dienstzeit bei Theo Albers den Zaun flicken, dass der Dosen-Eintopf bei DRK-Veranstaltungen aus Theo Albers’ Restaurant geliefert wird, dass Vorstandmitglieder Einsatzfahrzeuge privat nutzen und dass die Räumung der Wohnung eines Vorgesetzten mit einem Katastrophenschutzfahrzeug des DRK vorgenommen wird.

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