Pflegeversicherung
Aug 221995
 

Aktivierende Pflege? – Aktivierte Pfleger!

Die Pflegeversicherung wirft düstere Schatten voraus

(noa) Seit 1. Januar 1995 zahlen wir Beiträge zur Pflegeversicherung, und seit 1. April können pflegebedürftige Menschen, die zu Haus betreut und unterstützt werden, Pflegegeld in Anspruch nehmen. Für die stationäre Pflege greift das Gesetz ab dem 1. Juli 1996, und es ist schon absehbar, was es bringen wird: eine Verschlechterung der Pflege.

In Pflegeheimen leben gewissermaßen zwei „Sorten“ von Bewohnern: „Selbstzahler“ sind Menschen, die eine hohe Rente/Pension beziehen oder von einem Vermögen zehren. Für alte Leute, die weniger begütert sind, zahlt bislang noch das Sozialamt für den Aufenthalt im Pflegeheim. Bislang machte das für die Behandlung durch das Pflegepersonal keinerlei Unterschied.

Zu den Selbstzahlern kommt seit dem 1.4.95 der Medizinische Dienst der Pflegekassen (früher Vertrauensärztlicher Dienst) zu den Selbstzahlern zur Einstufung in die Pflegestufen. Sie haben sich im Pflegeheim eingemietet und zahlen für das Dach über dem Kopf, das Bett und das Essen und was es an nicht-pflegerischen Dienstleistungen mehr gibt. Für das Wickeln des offenen Beins, die Insulin-Spritze, die Gehübungen nach einem Beinbruch usw. nehmen sie die Pflegeversicherung in Anspruch, der Medizinische Dienst kommt und stellt fest, was an Pflegeleistungen erforderlich ist – und alles, was darüber hinausgeht, wird nach dem 1.7.96 kosten. Wenn eine alte Dame, die eigentlich noch gut beieinander ist, sich an einem Tag mal besonders schlapp fühlt und nicht aus dem Bett will, dann muß sie für das Servieren des Frühstücks zahlen. Wenn ein alter Herr, der nicht mehr so gut sieht, einen Brief schreiben möchte, dann wird das, wenn eine Pflegehelferin ihn unterstützt, 6,4, bei einer examinierten Altenpflegerin 10 Pfennig pro Minute kosten. „So habe ich mir meine Tätigkeit nicht vorgestellt“, sagte uns eine kürzlich examinierte Altenpflegerin, die im Pauline-Ahlsdorff-Haus tätig ist. „Zwar üben wir erst Pflegeversicherung, und im Moment müssen die Bewohner noch nicht für jede kleine Hilfe extra zahlen, aber schon jetzt müssen wir sie darauf vorbereiten und immer wieder darauf hinweisen, dass die guten Zeiten bald zu Ende sind. „Für die weniger Begüterten, deren Heimaufenthalt vom Sozialamt getragen wird, wird es solche zusätzlichen Leistungen gar nicht mehr geben, weil sie sie nicht bezahlen können. Und um die Bewohnerinnen und das Personal auf die Zeit ab 1. Juli 1996 vorzubereiten, tun die großen Heime schon so als ob. Das heißt vor allem Pflegedokumentation. Jede Pflegeleistung, die eine Pflegekraft an einem Bewohner oder einer Bewohnerin vornimmt, wird vermerkt – wenn man das, um auch ja nichts zu vergessen, immer sofort machen will, läuft man nur noch zwischen den Bewohnern und dem Stationszimmer hin und her, wenn man im Vertrauen auf das gute Gedächtnis die Buchführung auf das Dienstende verschiebt, sitzt man nach Feierabend noch eine gute Viertelstunde über den Büchern. Bald werden die Pflegeheime die Pflegedokumentation wie an einer Supermarktkasse mit einem Scanner vornehmen, so daß die Abrechnung mit der Pflegekasse per Computer erfolgen kann; im Moment läuft es noch mit Abhaken auf einer Liste.

Der Leiter des Pauline-Ahlsdorff-Hauses plant Informationsveranstaltungen für Angehörige, um diese auf die bevorstehenden Änderungen durch die Pflegeversicherung vorzubereiten. Für das Personal gibt es Fortbildungen in Sachen Pflegedokumentation.

Für die Betreiber der Pflegeheime bedeutet die bevorstehende Pflegeversicherung momentan noch – und wahrscheinlich für immer – Planungsunsicherheit. Das Gesetz unterscheidet drei Pflegestufen, für die unterschiedliche Sätze bezahlt werden. Und da in Altenpflegeheimen nun einmal gestorben wird, muß man ja immer damit rechnen, daß in das Zimmer eines Bewohners der Pflegestufe 3 ein „Einser oder „Zweier“ kommt, der dann weniger Leistung braucht. Und was macht man dann mit dem Personal?

Im Hinblick auf die Pflegeversicherung wurde schon das Bundessozialhilfegesetz geändert. Die Heime müssen jetzt nach § 93 BSHG „prospektive“ Pflegesätze errechnen und diese Sätze auch halten. Ein Nachverhandeln für den Fall, daß sie durch die Fluktuation der Bewohner mehr Geld brauchen als vorhergesehen, ist nicht mehr möglich. Im Ahlsdorff-Heim hat das dazu geführt, daß nur noch Personal auf Zeit eingestellt wird, es gibt Viermonats- und Sechs Monats-Verträge. Der Betriebsrat hat dem für das laufende Jahr zugestimmt. Zeitverträge sind zwar nicht gut, aber es ist immer noch besser, Bescheid zu wissen, daß man nur befristet beschäftigt ist, als Knall auf Fall aus einem unbefristeten Arbeitsverhältnis entlassen zu werden.

Durch die Zeitverträge fluktuiert das Personal beträchtlich. Eine aktivierende Pflege ist aber nur möglich, wenn eine vertrauensvolle Beziehung zwischen Bewohnern und PflegerInnen besteht. Jetzt schon gibt es bei Bewohnerinnen Unmut, weil Pflegerinnen, an die sie sich eben gewöhnt hatten, auf einmal wieder weg sind – auf einem anderen Wohnbereich, wo es gerade mehr „Dreier“ gibt, oder durch Ablauf des Zeitvertrages.

Wie die Personalpolitik künftig aussehen wird, bleibt abzuwarten. An der grundsätzlichen Situation, die jetzt durch den § 93 BSHG gegeben ist, wird sich im nächsten Jahr nichts ändern. Wenn es danach geht, dann werden auch künftig keine Pflegekräfte mehr unbefristet eingestellt.

Auch in den nicht-pflegerischen Bereichen wirft die Pflegeversicherung ihre Schatten voraus. Die Beköstigung der Heimbewohnerinnen muß billiger werden. Der Preis für eine Mahlzeit, so sieht es das Gesetz vor, darf nicht über dem Preis liegen, für den ein marktwirtschaftliches Unternehmen ein „Essen auf Rädern“ liefert. Einige Heime, so das private Seniorenpflegezentrum Neuengroden, unterhalten keine eigene Küche, sondern lassen sich das Essen liefern. Im Pauline-Ahlsdorff-Haus wird jedoch gekocht. Und da die Kosten für das Essen derzeit erheblich über dem ab 1.7.96 erlaubten Satz liegen, muß hier gespart werden. An den Sachkosten kann man nicht viel einsparen, da kann man höchstens versuchen, weniger für den Schweineeimer zuzubereiten. Also wird hier am Personal gespart. Frei werdende Stellen werden nicht mehr besetzt; die Arbeitshetze wächst.

Ebenso wächst die Arbeitshetze in den Wohnbereichen. Wie viele Stellen auf Dauer entfallen sollen, ist noch nicht raus; gerüchteweise wird von an die 40 Stellen gesprochen. Die Höchstbeträge aus der Pflegeversicherung sind niedriger als die derzeitigen Kosten. „Ich habe in meiner Ausbildung viel über aktivierende Pflege gehört – jetzt sieht es aber so aus, daß die einzigen, die aktiviert werden, wir Pflegekräfte sind“, so unsere Informantin. Wenn man morgens zu zweit über 20 verwirrte alte Personen zu versorgen hat, dann wäscht man sie halt schnell. Und hier beißt sich die Katze in den Schwanz, denn das Pflegeversicherungsgesetz fordert eine aktivierende Pflege und sieht Überprüfungen durch den Medizinischen Dienst vor.

Fazit: Die Pflege wird erheblich schlechter werden, wenn es keine Nachbesserungen zum Pflegeversicherungsgesetz gibt. Die sind – darüber sind sich Betreiber von Pflegeheimen mit dem Personal und den Betriebsräten einig – dringend erforderlich.

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