Katastrophenschutz
Aug 221995
 

Dem Ölschlammbecken

340 m südöstlich von Voslapp zwischen Posener Straße und Niedersachsendamm (s. GEGENWIND Nr. 120) werden keine weiteren hinzugefügt. Dies teilte das städtische Bauordnungsamt dem Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (LBU) mit Schreiben vom 10.8.95 mit.

Weiter schreibt das Amt, es habe“ … festgelegt, daß eine Einlagerung von Stoffen der Gefahrenklasse Al (im Sinne von § 3 VbF) nicht erfolgt.“ Damit ist es ungewollt bei dem geblieben, was der Bauträger – nämlich das ebenfalls städtische Katastrophenschutzamt – als Herstellung eines Erdbeckens für Übungs- und Demonstrationszwecke gewertet wissen wollte, um rechtliche Hürden überspringen zu können und Geld zu sparen.

In Wirklichkeit sollte aber statt eines Übungsgeländes für Katastrophenschützer an Ort und Stelle etwas endgültiges vollbracht werden, nämlich die Fertig- und Bereitstellung dreier Erdbecken für die Aufnahme von 20.000.000 Liter Ölschlamm im Fall einer Ölkatastrophe in der Nordsee.

Weshalb dieses Vorhaben abgebrochen und schließlich aufgegeben wurde, läßt sich nachvollziehen: Das für Bauanträge zuständige Bauordnungsamt hat die Kollegen vom Katastrophenschutzamt über Bauvorschriften stolpern lassen, als letztere am 26.11.93 mit dem Bau des ersten Erdbeckens begannen. Daraufhin reichte das Katastrophenschutzamt den Bauantrag am 22.12.93 nach. Doch für das Vorpreschen mußten die Katastrophenschützer noch ‚viel Haue‘ einstecken, weil – so scheint es – das Bauordnungsamt die ihm vom LBU am 02.03.94 zugestellten Bedenken geteilt hat.

Der LBU hatte auf die Nähe von Voslapp, Geniusstrand und Marktkauf hingewiesen und in diesem Zusammenhang u.a. gefragt, mit welchen Kohlenwasserstoffkonzentrationen in o.a. Bereichen zu rechnen sei und ob ausgeschlossen werden könne, daß der Flammpunkt erreicht und somit ein Großbrand oder eine Explosion ausgelöst werden könne.

Darüberhinaus mögen dem Bauordnungsamt – mit Wissen um die Option der Stadt, das Gewerbegebiet Voslapp-Süd neben Marktkauf mit zusätzlichem Einzelhandel in unmittelbarer Nachbarschaft zum Ölschlammbecken zu bestücken – ob des Husarenrittes der Katastrophenschutzmänner die Haare zu Berge gestanden haben.

Zu feiern gibt es für den Umweltschutz aber trotzdem nichts, denn die Frage, wo denn der Ölschlamm im Ernstfall zwischengelagert werden soll, ist damit nicht gelöst. Der LBU hat seinerzeit vorgeschlagen, in solchem Fall z.B. die Tanklager von Beta und NWO zu nutzen. Doch darauf steht die Antwort noch aus. Wahrscheinlich traut man sich nicht, mal bei den beiden Firmen anzufragen. Dabei wäre es doch gar nicht sicher, daß man bei denen abblitzt, denn die können Entschädigungen aus dem Internationalen Ölhaftungsfonds (CRISTAL), der ja die durch Säuberungsmaßnahmen verursachten Kosten bis zu einer Höhe von 30 Millionen Dollar abdecken soll, anfordern. (jm)

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