JadeWeserPort 2
Nov 212000
 

Wenn man auf der Internetseite

der BI gegen den Jadeport einen Artikel aus der Wilhelmshavener Zeitung lesen will, erscheint statt des gewünschten Artikels die folgende Meldung:

„Lieber Leser, an dieser Stelle befand sich bis zum 20. Oktober 2000 ein Artikel, der in der Wilhelmshavener Zeitung abgedruckt war. Ich hatte diesen Artikel als „Original-Zitat“ zu Ihrer allgemeinen Information verfügbar gemacht.
Am 20.10.2000 ist mir eine Klageschrift vom Landgericht Oldenburg zugestellt worden. In dieser Klage möchte die Wilhelmshavener Zeitung u.a. gerichtlich erstreiten: „Wir werden beantragen, den Beklagten zu verurteilen, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung verwirkten Ordnungsgeldes in Höhe von 50.000,00 DM (ersatzweise Ordnungshaft bis 6 Monate) zu unterlassen, redaktionelle Beiträge, Artikel, Kommentare oder Sonderbeilagen der Wilhelmshavener Zeitung ohne Zustimmung der Klägerin zu veröffentlichen oder insbesondere über das Internet zu verbreiten.“ (Zitat aus der Klageschrift)
Ich bitte Sie um Verständnis, dass ich Ihnen, bis zur Verhandlung am 20.12.2000 vor dem Landgericht in Oldenburg, nur noch eingeschränkt öffentliche Informationen verfügbar machen werde.“
Der verstorbene Herausgeber der Bild-Zeitung, Axel Springer, sagte einmal, angesprochen auf die miese Qualität seiner Zeitung, dass er „jeden Morgen wie ein Hund darunter leide“. Ob es dem WZ-Herausgeber da morgens ähnlich geht? Warum sonst will er die Verbreitung seiner Arbeit verhindern? (hk)

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