JadeWeserPort 2
Apr 292004
 

Bürgerbeteiligung

Planfeststellungsverfahren
Jade-Weser-Port

Das Planfeststellungsverfahren zum Bau des JadeWeserPort läuft an. Ab dem 3. Mai werden zwölf Aktenordner mit den Antragsunterlagen im Technischen Rathaus und in der Schule Voslapp für jeden Bürger zur Einsichtnahme ausgelegt. Damit geht die Bürgerbeteiligung in die heiße Phase.
Alle BürgerInnen, die von dem Vorhaben betroffen sind, sollten diese befristete Möglichkeit nutzen, auf diesem juristisch vorgegeben Weg ihre Bedenken zu äußern.

Um welches Vorhaben geht es?

Die Maßnahmen, auf die sich das Planfeststellungsverfahren bezieht, sind im Detail den ausliegenden Unterlagen zu entnehmen. Im Wesentlichen sind es

  • die Herstellung der Hafenfläche
  • die wasserseitige Verkehrsanbindung
  • die landseitige Verkehrsanbindung
  • Sicherung der Niedersachsenbrücke
  • Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Eingriffe in die Natur, die mit dem Vorhaben verbunden sind.
Wann + wo liegen die Unterlagen aus?

Die Planfeststellungsunterlagen liegen

vom 3. Mai bis 11. Juni 2004
(jeweils einschließlich)

zur Einsicht aus:

1. Technisches Rathaus

Rathausplatz 9, Erdgeschoss (Foyer)
montags – donnerstags 7.30 – 16.00 Uhr
freitags 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr

2. Schule Voslapp

Tiarksstraße 31, Raum 16
montags – donnerstags 7.30 – 16.00 Uhr
freitags 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr

Einwendungsfrist

Einwendungen gegen das Vorhaben sind innerhalb von zwei Wochen nach Ende der Auslegungsfrist, also bis spätestens

25. Juni 2004

zu erheben. Wird dieser Termin nicht eingehalten, werden die Einwender vom Verfahren ausgeschlossen. Maßgeblich ist das Datum des Eingangs (nicht des Poststempels).

Adressaten der Einwendung

Die Einwendungen sind einzureichen bei der

Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nordwest,
Schloßplatz 9, 26603 Aurich

oder
einer der Gemeinden, in denen die Planunterlagen ausliegen (z. B. Stadt Wilhelmshaven).

Form der Einwendung

Die Einwendungen sind schriftlich oder (nach mündlichem Vortrag) zur Niederschrift einzureichen.
Die Einwendungen müssen

  • Namen und Anschrift des Einwenders enthalten
  • das betroffene Rechtsgut bzw. Interesse benennen und
  • die befürchtete Beeinträchtigung darlegen.
  • Bei Eigentumsbeeinträchtigungen sind möglichst die Flurstücksnummern und Gemarkungen der betroffenen Grundstücke anzugeben.
Was passiert mit den Einwendungen?

Es wird ein Erörterungstermin stattfinden, bei dem die erhobenen Einwendungen behandelt werden.
Die Einwender werden benachrichtigt, wann der Erörterungstermin stattfindet (vermutlich im September 2004) und wie über die Einwendungen entschieden wurde. Gibt es mehr als 50 Einwender, kann die Benachrichtigung durch eine öffentliche Bekanntmachung erfolgen.
Die Einwender sollten persönlich oder durch einen Vertreter am Erörterungstermin teilnehmen, da sonst auch ohne sie verhandelt wird.

Ausnahmen von der Einwendungsfrist

Sind nachteilige Wirkungen des Vorhabens nicht voraussehbar, können Ansprüche auch nach Ablauf der Einwendungsfrist noch geltend gemacht werden.

Wer wird noch beteiligt?

Außer den BürgerInnen werden z. B. auch Behörden, Naturschutz- oder Wassersportverbände und andere prüfen, inwiefern die von ihnen vertretenen Interessen durch das Vorhaben beeinträchtigt werden.

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