Hygiene
Apr 211992
 

KundInnen

die in Wilhelmshavener Geschäften darum bitten, ihre Käse-, Quark- oder Fleischeinkäufe in mitgebrachte Gefäße zu füllen, werden häufig abgewiesen. Das berichtete die Aktionsgemeinschaft gegen Müllverbrennung (AGM) in ihrem kürzlich erschienenen Informationsblatt. Meist wird die Ablehnung damit begründet, daß eine Abfüllung in mitgebrachte Gefäße mit den Hygienevorschriften nicht vereinbar sei. In einem Fall behauptete sogar der stellvertretende Geschäftsführer einer großen Warenhauskette, daß eine Verkäuferin dafür 500.- DM Geldbuße bezahlen mußte. Eine Nachfrage der AGM beim zuständigen Veterinäramt ergab allerdings, daß diese Behauptung falsch war. (hk)

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