Hartz IV
Nov 302005
 

Fördern und Fordern

soll Hartz IV die Langzeitarbeitslosen. Die erleben normalerweise aber sehr viel mehr Fordern als Fördern. Ein neuerer Gerichtsbeschluss (SG Berlin) fordert nun auch mal die ARGE: Die 30%ige Kürzung der Regelleistung für die Dauer von 3 Monaten, verhängt als „Strafe“ für einen Alg II-Empfänger, der sich geweigert hatte, eine Eingliederungsvereinbarung zu unterzeichnen, darf nicht vorgenommen werden, wenn die ARGE ihrerseits keine Jobs anbieten kann. Die Vermittlung von Langzeitarbeitslosen auf den 1. Arbeitsmarkt ist nämlich vorrangig vor „Maßnahmen“ aller Art. (noa)

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