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Schwefelgeschwafel Schifffahrtslobbyisten und Küstenländer wehren sich gegen internationales Übereinkommen (jm) Veröffentlicht am 30.04.2012 Seit dem 15.02.11 ist die von der Landesregierung erlassene „Verordnung über die Verwendung von schwefelhaltigen Schiffskraftstoffen in Seehäfen“ rechtswirksam. Somit hat sie mit 13,5 Monaten Verspätung[1]) die vom Europäischen Parlament und dem Rat beschlossene ‚Richtlinie 2005/33/EG’, nach der auf in EU-Häfen liegenden Seeschiffen ab 01.01.2010 nur noch Kraftstoffe mit bis zu 0,1% Schwefelgehalt eingesetzt werden dürfen, für Niedersachsen in Kraft gesetzt.
Nach Ablauf des ersten Jahres ist es gewiss von
öffentlichem Interesse zu erfahren, wie viele Schiffe auf Einhaltung des
Schwefelgrenzwertes kontrolliert und wie viele Verstöße festgestellt wurden. Insgesamt schätzt die GAA die Anzahl der jährlichen Ankünfte von Seeschiffen in ihrem Zuständigkeitsbereich auf 2.700. Davon hat sie seit Inkrafttreten der Verordnung (VO) 30 überprüft. Hierbei wurde ein Verstoß festgestellt, der mit einem Bußgeld von 500 € geahndet wurde. Außerdem hat die Schiffsleitung die Analysekosten für die entnommene Kraftstoffprobe zu tragen. Nichts wurde darüber geäußert, ob dem Schiff verboten wurde, den überschwefelten Kraftstoff im Braker Hafen weiter zu verwenden. Gesetzt den Fall, an Bord wäre kein für die Verwendung vorgeschriebener Treibstoff vorhanden gewesen: Hätte die GAA in diesem Falle ‚Tot-Schiff’, d.h., das Stilllegen des Schiffes angeordnet, bis das Schiff durch ein Bunkerboot oder Tankwagen betankt werden konnte? Korrekt wäre das ja gewesen – aber wohl nicht gerne gesehen, um es mal vorsichtig auszudrücken! Die o.a. Kontrollen wurden
ausschließlich in Brake durchgeführt. Ergänzend dazu schreibt die GAA: Bußgeldbescheid: Wen juckt das schon? Bei rund 1.200
Schiffsankünften in Wilhelmshaven würde demnach dieses Jahr nur jedes hundertste
Schiff kontrolliert. Das Risiko, erwischt zu werden, ist also gering. Und falls
doch mal, dann springt bei der Verrechnung des Bußgeldes mit der Einsparung der
Kosten für den Verbrauch von schwefelärmerem Kraftstoff womöglich noch ein Plus
für die Schiffskasse heraus. Unter diesen Umständen können sich Schiffsleitungen
schon mal in vorauseilendem Gehorsam gegenüber ihrem Reeder dazu genötigt sehen,
die Hafendiesel an Bord mit hochschwefeligem anstelle des vorgeschriebenen
schwefelärmeren, jedoch ca. 80% teureren Kraftstoffs[3])
laufen zu lassen. Schiffe an die Steckdose Dabei ist der erlaubte
Schwefelgehalt der in EU-Häfen für die Energie-Eigenerzeugung auf Seeschiffen
erlaubten Brennstoffe immer noch hundertmal höher als der für die im
Straßenverkehr verwandten Kraftstoffe.
Dazu schreibt der TÜV:
„Maßgeblich für die
Belastung mit NO2
und SO2
im Beurteilungsgebiet sind die Schiffsemissionen.“
Die höchsten dieser Werte würden jeweils im Bereich der den WRG-Schiffsanlegern
nächstgelegenen Punkte auf dem Voslapper Groden Nord bzw. Voslapper Groden Süd
erreicht.
Deshalb fordert die Gemeinschaft regionaler
Natur- und Umweltschutzvereine Wilhelmshaven und Umzu (GNU)
[6]) als ersten Schritt, die künftig an der
JWP-Kaje in Wilhelmshaven liegenden Seeschiffe mit Landstrom zu versorgen[7]).
Und obwohl dies schon in einigen Häfen praktiziert wird, wehren sich die
Interessenverbände von Schifffahrt und Häfen - bestückt mit Gutachten - vehement
dagegen. So z.B. auch die Wilhelmshavener Hafenwirtschaftsvereinigung (WHV). Sie
führt hierzu eine EU-Studie an, die den Nachweis erbracht habe„…dass eine
Landstromversorgung (…) aus ökologischen Gründen irrational ist.“
[8]) Schwimmende Giftmüllverbrennungsanlagen Während Industrie und Straßenverkehr in den vergangenen Jahrzehnten nationalstaatlich verordnete Begrenzungen u.a. ihrer atmosphärischen Schadstoffemissionen hinnehmen mussten, blieb die internationale Seeschifffahrt bis vor wenigen Jahren davon verschont. Diese ‚Freiheit der Meere’ führte dazu, dass immer robustere Schiffsmaschinen entwickelt wurden, die sogar die nach der Erdöldestillation übrigbleibende höchst schadstoffhaltige Ölpampe verarbeiten können. Hierzu muss die Pampe beheizt werden, um sie fließfähig zu machen. Anschließend muss das sogenannte Schweröl noch durch eine Zentrifuge gejagt werden, um den unaufgelösten Ölmatsch herauszuseparieren. Dieser sogenannte Sludge muss an Land entsorgt werden – wird aber zuweilen auch ins Meer gepumpt. Waren es zunächst nur die großen Überseeschiffe, die mit den ‚Raffinerierückständen’ fahren konnten, so gelang es den Maschinenbauern mit der Zeit, immer kleinere auch für die Küstenschifffahrt einsetzbare schwerölbefeuerte Schiffsantriebe zu entwickeln. Und alle waren damit bis jetzt voll zufrieden: Die - Reeder, weil sie ihre Schiffe mit billigem Treibstoff versorgen - Raffinerien, die ihre Rückstände nicht kostspielig als Giftmüll entsorgen müssen, sondern mit dem Verkauf auch einen Extraprofit einheimsen können. Erst im Jahre 1997 hat die für die Verhütung der Meeresverschmutzungen zuständige ‚International Maritime Organization’ (IMO) – eine Sonderorganisation der UNO - dem MARPOL-Übereinkommen 73/78 die Anlage VI (Regeln zur Verhütung der Luftverunreinigung durch Schiffe) angefügt. Seit dem 19. Mai 2005 ist sie in Kraft [11]) und wird schrittweise verschärft. In der Anlage sind auch sogenannte ‚SO2-Emissions-Überwachungsgebiete’ bzw. ‚SO2-Emission-Control-Areas’ (SECAs) aufgeführt, in denen strengere SO2-Grenzwerte als auf den Weltmeeren einzuhalten sind. Dazu gehören u.a. die Nord- und Ostsee. Lt. IMO-Übereinkommen von 2008 soll in diesen Seegebieten ab 01.01.2015 ein Grenzwert von 0,1% eingehalten werden. Bis dahin ist noch ein Wert bis zu 1,0% erlaubt. Sturmlauf gegen internationales Übereinkommen Gegen diese Bestimmung läuft die Schifffahrts- und Hafenlobby Sturm und findet breite Unterstützung in den Küstenländern bis hinein in deren Landesregierungen. Sie alle drängen bei der Bundesregierung darauf, sich bei der IMO für eine Terminverschiebung um 5 Jahre einzusetzen. Ihr Hauptargument ist es, dass sich der Frachtverkehr wegen der höheren Treibstoffkosten für schwefelärmeres Dieselöl von den Schifffahrtswegen auf die Straßen verlagern würde.[12]) Dass in der Europäischen Union jährlich 50.000 Menschen vorzeitig an allen Schiffsabgasen, vor allem an Partikeln sterben[13]), darüber verlieren sie kein Wort.
Ihren Widerstand versuchen
der ‚Verband Deutscher Reeder e.V.’ sowie der ‚Zentralverband der deutschen
Seehafenbetriebe e.V.’ durch eine Studie zu begründen.[14])
Doch von dieser nimmt die Bundesregierung in einigen wesentlichen Punkten
Abstand. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage
von Bundestagsabgeordneten der Grünen hervor.[15])
Im Fall der prognostizierten Verkehrsverlagerung
von den Seewegen auf die Straßen kommt die Bundesregierung zu dem Ergebnis: „Die
Nichtbeachtung von Zugverbindungen als Alternative zum Schiffsverkehr ist als
methodischer Mangel der Studie zu werten.“
„Zu den Wirkungen auf das Ökosystem
zählen insbesondere: – Rückstandsschlämme, die bei der Aufbereitung von Schweröl an Bord anfallen, die z. T. illegal eingeleitet werden und somit zu Ölverschmutzungen führen können. – Die Einleitung von Abwässern aus bestimmten Abgasnachbehandlungssystemen (offenen sog. Scrubbern), die Meerwasser zur Reduktion des Anteils von Schwefeloxiden im Abgas nutzen und dieses Abwasser mit veränderten physikalisch-chemischen Parametern wieder einleiten. – Ölverschmutzungen infolge von Havarien, die bei Rückstandsölen in der Regel schwerwiegendere Folgen für das Meeresökosystem haben als bei Marinediesel. Der Ausstieg aus dem Schweröl bietet die Möglichkeit, diese Wirkungen auf das Ökosystem zu minimieren bzw. zu vermeiden.“ Und dann gibt die Bundesregierung noch ein Bekenntnis ab, das
es ihr ohne erheblichen Gesichtsverlust bei der IMO nicht erlauben würde,
zurückzurudern: Doch selbst diese Festlegung der Bundesregierung veranlasst
die Lobbyisten nicht zum Aufgeben. So beklagen sie sich über
Wettbewerbsverzerrungen in der EU, weil für das Mittelmeer solche strengen
Vorschriften nicht gelten würden.[16])
Belegen lässt sich das kaum. Trotzdem gelang es den Küstenländern, dass sich
der Bundesrat gegen das IMO-Übereinkommen stellt, indem er einstimmig die
Forderung nach einem EU-weit einheitlichen SO2-Grenzwert
stellt…[17]) [1] s. Gegenwind Nr. 253/S. 11, Artikel „Schifffahrtsfreundlicher Kompetenzwirrwarr“ [2] Die vom GAA erteilte Auskunft wurden per ‚Kostenfestsetzungsbescheid’ 65,00 Euro an Gebühren erhoben [3] Quelle: WZ, 28.04.12 Artikel „Aufschub für Grenzwerte gefordert“ [4] s. Gegenwind Nr. 257/S. 13, Artikel „Verordnung zum Lachen“ [5] aus der „Immissionsprognose für das Wilhelmshaven Upgrader Project der Wilhelmshavener Raffineriegesellschaft mbH“ vom 14.11.2008 [6] GNU-Mitglieder sind: Bund für Umwelt und Naturschutz Niedersachsen e.V. (BUND) Kreisgruppe Wilhelmshaven; Deutscher Alpenverein e.V. (DAV) Sektion Wilhelmshaven; Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz Niedersachsen e.V. (LBU) Vertretung Wilhelmshaven; Naturfreunde Deutschlands e.V. Ortsgruppe Wilhelmshaven; Naturschutzbund Deutschland (NABU) Wilhelmshaven e.V.; Tierschutz-Aktiv-Friesland und Umzu e.V. [7] Offener Brief an Politik und Hafenwirtschaft der Region vom 10.09.2009 [8] Quelle: WZ, 26.09.06, Artikel „Schiffe an die Steckdose?“ [9] Mail von Ronald Vopel – European Commission - vom 30.09.09 [10] Quelle: Nabu, 23.02.12 Artikel „Landstromanschlüsse in Hamburg jetzt“ unter http://hamburg.nabu.de/themen/klimaschutz/schiffsruss/index.html [12] Quelle: WZ, 28.04.12 Artikel „Aufschub für Grenzwerte gefordert“ [13] Naturschutz aktuell - NABU-Pressedienst, 13.04.12 [14] Institut für Seeverkehrswirtschaft und Logistik, „Die weitere Reduzierung des Schwefelgehalts in Schiffsbrennstoffen auf 0,1 Prozent in Nord- und Ostsee im Jahr 2015: Folgen für die Schifffahrt in diesem Fahrtgebiet“, Endbericht, September 2010 [15] Drucksache 17/4391 vom 27.01.11 „Senkung der Schwefelemissionen von Schiffen“ [16] Quelle: VerkehrsRundschau vom 28.10.10 Artikel „Bundesregierung sieht wenig Chancen für neue Schwefel-Grenzwerte“ [17] Deutsche Verkehrszeitung vom 23.09.11 Artikel „Bundesrat fordert einheitlichen Schwefelgrenzwert auf See“ |
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