Frauen vorne
Sep 231991
 

Richtungweisend

AWO-Betriebsvereinbarung geht über den gesetzlichen Rahmen hinaus

(noa) Für die Beschäftigten des Pauline-Ahlsdorff-Hauses in der Rheinstraße und des Sprachheilzentrums in der Masurenstraße gilt seit dem 13. Juli eine „Betriebsvereinbarung über Gleichstellungsmaßnahmen“. Diese beiden Betriebe unterstehen dem Bezirksverband Weser-Ems der Arbeiterwohlfahrt.

In erster Linie hat das Papier den Charakter eines Frauenförderplans. So sieht es vor, daß in den Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, Frauen vorzugsweise einzustellen sind, daß bei Auswahlgesprächen grundsätzlich Frauen zu beteiligen sind, daß Frauen stärker als bisher Fortbildungsmaßnahmen angeboten bekommen sollen. Es ist vorgesorgt, dass es nicht bloß Papier bleibt: Jährlich wird die AWO dem Gesamtbetriebsrat eine Übersicht über den Frauenanteil der Beschäftigten mit Angaben über die Zahl der voll- und teilzeitbeschäftigten und der befristet angestellten Männer und Frauen und der Teilnahme der Beschäftigten an Fortbildungsmaßnahmen vorlegen, und die AWO wird mit dem Gesamtbetriebsrat, falls erforderlich, über Verbesserungen verhandeln.

Profitieren werden von der Betriebsvereinbarung auch die männlichen Beschäftigten, denn die der Vereinbarung anliegenden „Richtlinien zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie“ sind so formuliert, daß sowohl Frauen als auch Männer sie in Anspruch nehmen können. Künftig haben Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Bezirks-AWO-Betriebe die Möglichkeit, sieh nach dem Erziehungsurlaub bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes weiter von der Arbeit freistellen zu lassen oder, wenn sie das vorziehen, ihre Arbeitszeit zu reduzieren. Bei der Wiedereinstellung wird der Wunsch nach einer anderen Arbeitszeit als während der vorherigen Beschäftigung berücksichtigt. Sollte der/ die MitarbeiterIn die rechtzeitige Rückmeldung nach der Beurlaubung versäumen, so ist ihm/ ihr durch die Richtlinien die nächste frei werdende gleichwertige Stelle zugesichert.

Schließlich ist in der Betriebsvereinbarung auch festgelegt, daß frei werdende Stellen grundsätzlich zunächst intern auszuschreiben sind und daß alle Beschäftigten über innerbetriebliche Stellenausschreibungen informiert werden.

Vier Jahre zäher Verhandlungen gingen ins Land, bis die Vereinbarung stand. Daß sie überhaupt zustande kam, ist der Tatsache zu verdanken, daß es beim AWO-Bezirksverband eine Frauenbeauftragte gibt. Sie regte 1987 die Ausarbeitung der Vereinbarung an, die nun vom AWO-Vorsitzenden Klemens Große Dartmann und der Gesamtbetriebsratsvorsitzenden Gisela Dirks aus Wilhelmshaven unterzeichnet wurde.

„Die Vereinbarung ist gut. Es wäre wünschenswert, daß die anderen Betriebe, die noch keinen Frauenförderplan haben, bald nachziehen“, so die ÖTV –Sekretärin Angelika Brockmann. Betriebsräte im Bereich der ÖTV, die eine solche Betriebsvereinbarung anstreben, können sich deswegen an sie wenden.

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