Asbest im City-Haus
Okt 312001
 

Schubladenpolitik

Der Personalrat der Stadt deckte auf: Asbest im City-Haus. Für die Verwaltung war’s ein alter Hut!

(hk) Über ein halbes Jahr schlummerte ein brisantes Gutachten mit dem Titel „Katastermäßige Erfassung asbesthaltiger Baumaterialien mit Bewertung der Sanierungsdringlichkeit“, erstellt vom TÜV Süddeutschland im Auftrag der „Eigentümergemeinschaft Cityhaus“, in den Schubladen des Bauordnungsamtes. Erst auf Drängen des Personalrat wurde diesem das Gutachten Mitte Oktober vorgelegt, und kurze Zeit später informierte er die Beschäftigten mit einem Informationsblatt.

Laut Gutachten, das auch dem Gegenwind vorliegt, wurden an mehreren Stellen des City-Hauses Asbestverwendungen vorgefunden, von denen ein großer Teil mit der Dringlichkeitsstufe I bewertet sind. Dringlichkeitsstufe I bedeutet, dass diese Bereiche „unverzüglich zu sanieren sind“ (Gutachten Seite 8). Die Dringlichkeitsstufen II und III erlauben eine etwas langfristigere Handhabung. Die von den TÜV-Gutachtern geforderten „dringlichen Verbesserungen“ erfolgten nach Angaben des Bauordnungsamtes umgehend. (WZ vom 25.10.2001)
Nun ist es keine Schande, wenn in einem Gebäude Asbest festgestellt wird. Schließlich wurde Asbest bis vor wenigen Jahren noch überall eingesetzt. Eine Schande ist es jedoch, wenn die Verwaltung den MitarbeiterInnen über ein halbes Jahr ein Gutachten vorenthält, in dem über gesundheitsgefährdende Stoffe am Arbeitsplatz berichtet wird. Es stellt sich auch die Frage, ob vom Bauordnungsamt auf Grund des Gutachtens weitere Untersuchungen durchgeführt wurden. Der Personalrat fragt in seinem Informationsblatt zu Recht:

  • Wurden – und wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis –Messungen durchgeführt, um die Asbestbelastung der Raumluft im City-Haus zu ermitteln? 
  • Was wurde außer den Sofortmaßnahmen veranlasst, um die Gesundheit der Mitarbeiter nicht weiter zu gefährden?

In dem bereits zitierten WZ-Artikel betreibt das Bauordnungsamt typische Wilhelmshavener Verdummungspolitik: „Selbstverständlich habe das zuständige Bauordnungsamt umgehend Kenntnis von dem Asbestgutachten für das gesamte Gebäude erhalten, in dem von schwach gebundenem Asbest an einigen Lüftungsbauteilen geschrieben wurde.“ heißt es da. „Schwach gebundenes Asbest“, das klingt doch erst einmal ganz beruhigend, wer vermutet dahinter schon die Tatsache, dass damit die Phase beschrieben wird, in der das Asbest in seinem gefährlichsten Zustand ist? Das Gutachten weist allerdings auf viel mehr Stellen als nur an den Lüftungsbauteilen hin, an denen Asbest verwendet wurde und die dringend saniert werden müssen.
Die Geheimhaltung des Gutachtens begründet das Bauordnungsamt laut WZ folgendermaßen: „Derart spezielle Gutachten würden von Laien falsch interpretiert. Man sollte sich erst einmal mit Fachleuten auseinandersetzen, bevor man in die Öffentlichkeit gehe.“
Die Beschäftigten der Verwaltung können froh sein, dass sie einen Personalrat haben, der sich durch solches „Spezialistengesülze“ nicht davon abhalten lässt, den ungehinderten Zugang zu allen die Beschäftigten betreffenden Vorgänge zu verlangen und der auch bereit ist, solche Vorkommnisse aus dem Högerschen Elfenbein(Rathaus)Turm öffentlich zu machen. Dem Personalrat wird oft vorgeworfen, dass er mit seinen Öffentlichkeitsaktionen dem Ruf der Stadt Schaden zufügt. Sind es nicht die Räuber, die hier „Haltet den Dieb“ rufen?
Eine Frage muss noch gestellt werden: Die Stadt ist Mieterin des City-Hauses, dessen Eigentümer eine in Monte Carlo ansässige Firma ist. Und als Mieter hat sie Rechte und kann ordentliche Verhältnisse verlangen. Was eiern die Stadtoberen so rum, wenn es ums City-Haus geht? Verstecken sich hinter dieser geheimnisvollen (Briefkasten-) Adresse in Monte Carlo etwa einflussreiche Mitglieder aus Wilhelmshavens ehrenwerter Gesellschaft?

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