Arbeitsloseninitiative
Jan 282004
 

Große Verunsicherung durch Hartz-Gesetze

Die erste Versammlung der Arbeitsloseninitiative Wilhelmshaven/Friesland in diesem Jahr fand am 13. Januar statt. Hans-Walter Kröger, Mitarbeiter der Leistungsabteilung des Arbeitsamtes Wilhelmshaven, erläuterte den zahlreichen BesucherInnen die Gesetzesänderungen, die im letzten Jahr mit den „Reformen am Arbeitsmarkt“, dem „Dritten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ und dem „Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ vom Bundestags beschlossen wurden. Diesen Gesetzesänderungen ordnete er auch die Zeitpunkte zu, zu denen sie in Kraft treten sollen bzw. schon in Kraft getreten sind.

Die Gegenwind-Mitarbeiterin kam zu spät an und fand keinen Platz mehr im Versammlungssaal des neuen Domizils der Arbeitsloseninitiative in der Weserstraße 51. Im Flur war von Herrn Krögers Ausführungen nicht viel zu hören, und vor allem war kein Blick auf seine Folien möglich, die den Pünktlichen, die einen Platz im Saal gefunden hatten, das Verständnis erleichterten. Dankenswerterweise ließ uns die Arbeitsloseninitiative eine Pressemitteilung zukommen.
Es gibt Änderungen, die bereits zum 1.1.2004 in Kraft traten: So kann die Arbeitslosmeldung jetzt schon 3 Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit erfolgen. Die Strukturanpassungsmaßnahmen (SAM) sind abgeschafft worden. Neue Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) – von denen es, wie der Gegenwind in anderem Zusammenhang schon berichtet hat, sehr viel weniger gibt als noch vor zwei, drei Jahren – begründen keine Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung mehr, so dass durch eine ABM auch kein Anspruch auf Arbeitslosengeld mehr entsteht. Das Überbrückungsgeld für Existenzgründer und –gründerinnen ist zu einer Pflichtleistung geworden. Arbeitslosenhilfe wird nur noch bis zum 31.12.2004 gewährt, egal, wie kurz vor diesem Zeitpunkt der Anspruch auf Arbeitslosenhilfe entsteht.
Das liegt daran, dass zum 1.1.2005 die Arbeitslosenhilfe ganz abgeschafft und durch das „Arbeitslosengeld II“ ersetzt wird. Dieses wird ähnlich berechnet wie die jetzt noch bestehende Sozialhilfe, die auch durch das Arbeitslosengeld II ersetzt wird bzw. in sie übergeht. Für viele jetzt noch Anspruchberechtigte wird damit das Einkommen zum Teil erheblich sinken.
Ebenfalls zum 1.1.2005 werden weitere Änderungen wirksam: Ab dann gilt jedes Arbeitsangebot als zumutbar und darf nicht abgelehnt werden, sogar dann, wenn es unter Tarif bezahlt wird. Die Sperrzeiten (derzeit bis zu 12 Wochen) werden ausgedehnt, und die Palette der Gründe, für die eine Sperrfrist verhängt werden kann, wird erweitert. Schon ein Meldeversäumnis kann dann zu einer Sperre führen. Der Anrechungsbetrag für Nebeneinkommen wird auf monatlich 165 Euro festgesetzt.
Ab 1.1.2006 schließlich ist die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld auf 12 Monate begrenzt. (ali/noa)

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