Abschiebung
Mrz 282001
 

Der Niedersächsische Flüchtlingsrat e.V.

hat zur Abschiebung der Familien Bachir und Ramadan (siehe Gegenwind 166) Stellung bezogen. Wir veröffentlichen Teile der Stellungnahme.

„Formalrechtlich waren die Abschiebungen zulässig. Allerdings hätte die Ausländerbehörde den Abschiebungstermin gemäß der vorliegenden Erlasslage vorher ankündigen müssen. Zumindest hätte die Ausländerbehörde dann rechtzeitig von der bevorstehenden Heirat von Manal erfahren und ihre Abschiebung gestoppt. Die überfallartige Abschiebung im Morgengrauen war angesichts der langen Aufenthaltsdauer der Familie in Deutschland unverhältnismäßig und inhuman.
Das eigentliche Problem aber sind die rigiden ausländerrechtlichen Bestimmungen, die eine Abschiebung von Familien mit Kindern und das Auseinanderreißen von Familien auch nach 10 Jahren Aufenthalt in Deutschland möglich machen, selbst wenn ein Teil der Familie eine Aufenthaltsgenehmigung besitzt. Der nds. Innenminister hat erst gestern den von der EU vorgeschlagenen Rechtsanspruch auf einen Familiennachzug abgelehnt und vorgeschlagen, den Zuzug von Angehörigen durch die Festlegung von Quoten zu verzögern. Eine solche Politik der „Scheidung von Staats wegen“, die Ehepartner voneinander und von ihren Kindern trennt, wird von uns scharf verurteilt.
Innenminister Bartling setzt wie sein Amtskollege auf Bundesebene zunehmend auf die Anwerbung ausländischer Fachkräfte, während Flüchtlinge als “unproduktive Kostgänger“ rücksichtslos abgeschoben werden. Die Familie Bachir/Ramadan wäre aufgrund der Dauer ihres Aufenthalts unter die Bleiberechtsregelung vom 19.11.1999 gefallen, wenn sie eine Arbeit hätte nachweisen können. Eine Arbeitserlaubnis wurde den Betroffenen aber immer wieder mit der Begründung abgelehnt, es ständen “bevorrechtigte“ Arbeitnehmer zur Verfügung. Diese Politik ist schäbig und inhuman, insbesondere im Hinblick auf die hier aufgewachsenen Kinder. Wir fordern, dass Flüchtlinge mit langjährigem Aufenthalt nicht abgeschoben werden, sondern endlich ein dauerhaftes Bleiberecht erhalten, qualifiziert und in den Arbeitsmarkt integriert werden.“
Manal Ramadan, die, obwohl sie kurz vor der Hochzeit mit einem Deutschen stand, am 7. Januar abgeschoben wurde, hat inzwischen eine Einreisegenehmigung nach Deutschland bekommen – jetzt verweigern die syrischen Behörden ihr die Ausreise! Samir Ramadan, der nach seiner Abschiebung zweimal von den syrischen Behörden festgenommen wurde, befindet sich wieder auf freiem Fuß: Er konnte sich mit dem Geld, das er zum Aufbau einer Existenz in Syrien brauchte, freikaufen.

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