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Gegenwind 249 - Dezember 2009
Schnell!
Der Überprüfungsantrag muss bis 31.12. gestellt
werden
(noa) Sie
sind schon Dauerthema im Gegenwind, die Kosten der Unterkunft für die
BezieherInnen von Arbeitslosengeld II und Grundsicherung. Sie sind auch
Dauerthema in vielen betroffenen Familien: Das vom Job-Center bewilligte Geld
für Miete und Heizung deckt die Kosten nicht, man muss vom Regelsatz dazuzahlen.
Vor einem Jahr
verurteilte das Landessozialgericht Niedersachsen/Bremen die Stadt Wilhelmshaven
in drei Einzelfällen, deutlich höhere Mieten zu erstatten, als die Stadt sie in
ihren Höchstgrenzen festgelegt hat. Gegen die Urteile legte das Job-Center im
Auftrag der Stadt Revision ein. Im September verwies das Bundessozialgericht die
Urteile zurück an das Landessozialgericht. Das Urteil war gemäß den Richtlinien,
die das BSG in einem früheren Urteil festgeschrieben hatte, korrekt. Das LSG
muss sich aber noch einmal mit den Mietgrenzen für Wilhelmshavener Hartz
IV-Betroffene beschäftigen und die in den drei Urteilen aus Dezember 2008
errechneten Mieten überprüfen.
Was auch immer am Ende dabei herauskommt – es wird auf jeden Fall mehr sein als
das, was bislang für die KdU erstattet wird. Aber es ist nicht damit zu rechnen,
dass irgendjemand, der schon seit fünf Jahren Teile der Miete aus dem Regelsatz
bezahlt, dieses Geld dann so einfach erstattet bekommt. Man muss es schon
verlangen.
In § 44 SGB X ist das Recht auf Überprüfung rechtsgültiger Leistungsbescheide
verankert. Ein Antrag auf eine solche Überprüfung ist der Weg, um an das Geld zu
kommen.
Wird dieser Antrag beim Job-Center gestellt, müssen die Bescheide überprüft
werden, und es muss ein Überprüfungsbescheid ergehen. Und gegen den kann der
Betroffene Widerspruch einlegen. Bekommt er die Differenzbeträge zwischen den
tatsächlichen und den bewilligten Unterkunftskosten nicht nachgezahlt, kann er
dagegen klagen.
Ein Überprüfungsantrag kann nur bis zu vier Jahre rückwirkend gestellt werden.
Dieser Zeitraum läuft jetzt zum 31.12.2009 ab. Es wird jetzt also höchste Zeit,
wenn man kein Geld verschenken will.
Wie muss ein Überprüfungsantrag aussehen?
Im Betreff muss stehen, dass es
sich um einen Antrag zur Überprüfung aller bereits bestandskräftigen SGB
II-Bewilligungsbescheide handelt. Im Antragstext schreibt man sinnvollerweise,
worauf der Antrag sich bezieht, nämlich auf die Kosten der Unterkunft. Man
sollte sich auf die Urteile vom 11.12.08 beziehen, in denen Mietgrenzen
festgelegt wurden.
Wir haben im letzten Gegenwind von einer Hartz IV-Berechtigten berichtet, die
einen Überprüfungsantrag gestellt und 976,48 Euro nachbewilligt bekommen hat.
Bei dieser Nachbewilligung hat das Urteil des Landessozialgerichts keine Rolle
gespielt; die Summe war „nur“ das Geld, das in vergangenen Bescheiden nicht
bewilligt worden war, weil das Job-Center eine erhöhte Mietobergrenze jeweils
erst ab dem Datum des nächsten Bewilligungszeitraum zugrundegelegt hat.
Daraus folgt: Schon an den eigenen Grenzen gemessen zahlt die Stadt den
Arbeitslosen zu wenig Miete, und ein Überprüfungsantrag lohnt sich auch für die,
deren Miete noch weit unter den vom LSG errechneten angemessenen
Unterkunftskosten liegt. Jeder, der nicht die volle Miete vom Job-Center
bekommt, sollte nun also tätig werden.
Gegenwind 249 - Dezember 2009
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