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Gegenwind 234 - März 2008
Absurd
Die ALI informierte sich über die Zukunft der gesetzlichen Krankenversicherung
(noa) Gut besucht
war die Monatsversammlung der Arbeitsloseninitiative am 11. Februar, zu der
Thomas Eiben, Marktbereichsleiter der AOK, als Referent zu Veränderungen im SGB
V eingeladen war. Er versprach eine „neutrale Aufklärung“. Streckenweise ging
es recht turbulent zu.
Ob nur noch
Millionäre es sich leisten könnten, krank zu werden, war die provozierende
Frage, mit der Werner Ahrens diese Veranstaltung überschrieben hatte. Ganz so
schlimm ist es wohl nicht, aber unbestreitbar ist eine Erkrankung für einen
Hartz IV- oder Grundsicherungsempfänger ein Ereignis, das die Finanzplanung für
Monate durcheinanderbringen kann.
Schon seit 2004 gibt es die Befreiung von der Zuzahlung zu Medikamenten nicht
mehr. Damals zu Beginn war es für Menschen mit sehr niedrigem Einkommen
tatsächlich ein Desaster, wenn sie krank wurden und über längere Zeit
Medikamente einnehmen mussten. Da konnte es leicht passieren, dass zur
Monatsmitte das Geld alle war. Da half es vielen auch nicht, dass es eine
Obergrenze für die Zuzahlung gibt, die bei 2 % des Einkommens – für chronisch
Kranke bei 1 % des Einkommens – liegt. Damals rechneten die Betroffenen mit und
gingen irgendwann, wenn sie die Obergrenze erreicht hatten, zur Krankenkasse, um
dann für den Rest des Jahres von Zuzahlungen wie auch von der zu Beginn des
Quartals fälligen Zahlung von 10 € beim Arzt und beim Zahnarzt befreit zu sein,
oder sie rechneten am Ende des Jahres aus, ob sie eventuell von der Kasse Geld
zurückbekommen würden. Mittlerweile hat es sich gut eingespielt, dass man gleich
zu Beginn eines Jahres den Höchstbetrag zahlt und sofort für das ganze Jahr von
Zuzahlungen befreit ist.
Für BezieherInnen von Alg
II, Sozialgeld oder Grundsicherung liegt dieser Betrag bei 83,28 Euro bzw. – für
chronisch Kranke – bei 41,64 Euro. Diese Summe im Januar aufzubringen ist schon
ganz schön schwierig, wenn man nur über 347 Euro monatlich verfügt, aber es
erspart einem die Mitrechnerei und das Sammeln von Quittungen. Leute, die schon
seit längerer Zeit im Leistungsbezug sind, müssten es schon kennen und daran
gewöhnt sein. Doch wer neu im Alg II-Bezug ankommt, hat seine Kämpfe damit
auszustehen.
Seit 1996 gibt es die Wahlfreiheit bezüglich der Krankenkasse. Bis dahin waren
Sozialhilfeempfänger automatisch AOK-Mitglieder; seither ist die AOK nicht mehr
die einzige Kasse, die dieses Klientel betreut. Seither gibt es auch den
Wettbewerb zwischen den Krankenkassen, die natürlich allesamt darauf erpicht
sind, möglichst viele Versicherte mit hohem Einkommen (also hohem Beitrag) bei
möglichst niedrigem Erkrankungsrisiko zu ihren Versicherten zu zählen.
Der Wettbewerb hat schon zu einer Reduktion der Krankenkassen geführt. Gab es
1996 noch 400 Krankenversicherungen, sind es jetzt nur noch 210.
Nun steht eine Neuerung
an: Ab dem 1. Januar 2009 wird es den Gesundheitsfonds geben. Der
Gesundheitsfonds, so erläuterte Eiben, ist ein Mischmasch aus den beiden
Modellen, die in Frage standen: die Bürgerversicherung und die Kopfpauschale (sh.
Kasten). Und mit dem Gesundheitsfonds wird einen einheitlichen Beitragssatz für
alle Krankenkassen geben. Doch so einheitlich wird er in Wirklichkeit nicht
sein, denn wenn eine Krankenkasse mit ihren Beiträgen nicht auskommt, wird sie
einen Risikozuschlag erheben dürfen (müssen), der bei mindestens 8 Euro
monatlich liegt und einkommensunabhängig ist.
Günther Kraemmer wies darauf hin, dass der Risikozuschlag im Unterschied zum
Beitrag, den Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich teilen, von den Versicherten
allein getragen werden muss. Die Unternehmer werden hier eine große Entlastung
erfahren.
Wenn es bis dahin noch nicht deutlich geworden war, wurde den TeilnehmerInnen
spätestens bei der nächsten Erläuterung klar, warum es bei der AOK die
Berufsbezeichnung „Marktbereichsleiter“ gibt. Die gesetzlichen Kassen führen
demnächst etwas ein, was bisher nur privat Krankenversicherte kennen:
Selbstbehalttarife. Das geht so: Wenn der Beitrag normalerweise 400 Euro
betragen würde, kann man beispielsweise vereinbaren, dass man nur 300 Euro
monatlich zahlt, aber Arzt- und Medikamentenkosten bis zur Höhe von 1000 Euro
selber trägt. Als Versicherter hat man bei diesen Beispielzahlen mindestens 200
Euro im Jahr, im besten Fall (also wenn man nicht krank war) aber 1200 Euro
gespart. Der Vorteil für die Krankenkasse liegt darin, eine Menge Kleinkram
nicht abrechnen zu müssen, also Arbeitskraft einzusparen.
Außerdem gibt es schon Verträge zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern
(Ärzten, Kliniken etc.) bezüglich bestimmter Krankheitsbilder – das hat vor
geraumer Zeit ein Vertreter der DAK bei einer ALI-Versammlung erklärt. Und wenn
der Gesundheitsfonds eingerichtet ist, werden Rabattverträge zwischen
Krankenkassen und Pharmaunternehmen möglich sein.
Wenn man alt genug ist,
um sich weit genug zurückerinnern zu können, weiß man noch etwas vom
„Krankenversicherungskostendämpfungsgesetz“ (70er Jahre) – heute heißt ein
Gesetz, das Krankheit für die Menschen zum finanziellen Risiko machen wird,
„Wettbewerbssicherungsgesetz“.
Die ursprüngliche Idee der Krankenversicherung bestand einmal darin, dass die
Menschen einen regelmäßigen Beitrag entrichten, um im Krankheitsfall abgesichert
zu sein. Heutzutage kann eine Krankheit alle, die sich keine
Zusatzversicherungen leisten können, in den finanziellen Ruin treiben.
Ernst Taux äußerte sich zu den schon erfolgten und noch anstehenden
Veränderungen recht heftig: „Das sind Absurditäten! Man schätzt sein Risiko ab
und sichert bestimmte Risiken nicht ab. Durch solche Argumente fördert man die
privaten Krankenkassen.“
Bei der Bürgerversicherung
lassen sich generell zwei verschiedene Konzepte unterscheiden:
- Die
„Solidarische Bürgerversicherung“: Alle Bürger zahlen einen bestimmten
Prozentsatz aus der Summe aller eigenen Einkünfte (Lohnarbeit,
Kapitalerträge, Mieteinnahmen, Zuschüsse und sonstige Einnahmen) ggf. bis
zur Beitragsbemessungsgrenze in die Bürgerversicherung ein. Es ist
umstritten, ob die Deckelung der Beiträge für besonders gut Verdienende
(Beitragsbemessungsgrenze) aus verfassungsrechtlichen Gründen zwingend ist,
da bei einer Pflichtversicherung der Beitrag immer in einem einigermaßen
verträglichen Verhältnis zur Leistung stehen müsse. Durch die „Solidarische
Bürgerversicherung“ soll die Einnahmesituation der gesetzlichen
Krankenkassen so weit verbessert werden, dass weitere Beitragssteigerungen
und Leistungskürzungen vermieden werden können. Dieses Konzept wird unter
den derzeit (2006) im
Bundestag vertretenen Parteien von
SPD,
Bündnis90/Die Grünen und der
Linken (hier wird auch die Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze
gefordert) befürwortet. Wenn der Begriff Bürgerversicherung in der
Berichterstattung der Medien oder im politischen Diskurs gebraucht wird, ist
fast immer diese Form gemeint.
· Um
den rasch populär gewordenen Begriff Bürgerversicherung für den eigenen
Standpunkt benutzen zu können, wurde von einigen irreführend versucht, ihn auf
das Konzept der „Gesundheitsprämie“
auszudehnen. Dabei sollen alle Bürger einen gleichen Betrag (Kopfpauschale,
Kopfprämie, Bürgerprämie) in die Versicherung einzahlen. Er kann bei
Geringverdienern aus Steuermitteln subventioniert werden. Die Beiträge für
Kinder sollen ebenfalls aus Steuermitteln aufgebracht werden. Dabei sieht das
Konzept der
Union allerdings vor, dass nur die derzeit gesetzlich Versicherten
einbezogen sind. Selbständige, Beamte und Besserverdienende sollen davon nicht
direkt betroffen werden, allerdings den Solidarausgleich (kostenlose
Mitversicherung der Kinder, Unterstützung für Einkommensschwache) über die
Einkommenssteuer (die keine Beitragsbemessungsgrenze kennt) mitfinanzieren.
Quelle: WIKIPEDIA
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