|
| |
Gegenwind 234 - März 2008
Dichter Qualm
„Hase-und-Igel“-Spiel
zwischen Wirten und Behörden
(noa) Das
„Niedersächsische Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens“ ist
seit einem halben Jahr in Kraft. Während sich einige Kneipenwirte anfänglich
noch darüber hinwegsetzten, drohen seit dem 1. November bei Verstößen Geldbußen.
Verglichen mit anderen
Themen gibt es zum Rauchverbot wenig Presseberichterstattung. Das mag u.a. daran
liegen, dass das Thema „Rauchen“ geeignet ist, beinahe jede Gruppe zu spalten.
Überall gibt es Nicht-, Nichtmehr-, Immernoch- und unbelehr- und unbekehrbare
Raucher. Wie soll man da Stellung nehmen?
In einem Wilhelmshavener Lokal waren zum 1. August alle Aschenbecher
verschwunden. Der Wirt, selber Nichtraucher, der jahrelang darunter gelitten
hatte, in dichten Qualmwolken arbeiten zu müssen, war erleichtert, dieser Plage
nun endlich ledig zu sein. Nachdem am ersten Fußballsamstag sein Laden leer
geblieben war, standen dort aber schnell wieder die Ascher auf den Tischen, und
bis Ende Oktober lief das Geschäft wieder ganz gut.
Im Rathaus gab es die „Schonfrist“ bis zum 31. Oktober nicht. LAW-Ratsherr
Johann Janssen (selber seit langem weg vom Nikotin) mochte es sich aber nicht
mit ansehen, wie die RaucherInnen unter seinen RatskollegInnen sich in den
kurzen Sitzungspausen bei jedem Wetter an die Rathausmauer drücken mussten, und
beantragte einen Raucherraum, um den Rauchern „ihre Raucherwürde wieder zu
geben“. Natürlich ging der Antrag nicht durch. Es gab Gemoser von verschiedenen
Seiten, u.a. vom FDP-Ratsherrn von Teichman, der (als Mediziner) eifriger bis
eifernder Nichtraucher ist. Wie kann Janssen (ebenfalls Mediziner) diesem
gesundheitsschädlichen Laster das Wort reden? – das schwang mit. Von Teichmans
Fraktionskollegin Susanne Bauermeister sieht beim Thema Rauchen einen ganz
anderen Aspekt. In ihrem Statement zur Landtagswahl, bei der sie sich für ihre
Partei um das Wilhelmshavener Direktmandat bewarb, beklagte die
Wirtschaftsfreundin die existenziellen Probleme der 2.000 Einraumkneipen in
Niedersachsen und fragte: „Warum muss hier der Staat lenkend eingreifen und dem
Bürger seine Mündigkeit absprechen?“ (vgl GW 331)
Johann Janssen fürchtet ebenfalls um die Kneipen, nicht aber vordergründig wegen
der Existenzsorgen der Wirte. Das durchaus auch, mehr aber wegen der sozialen
Funktion der Kneipen: Die Vereinzelung der Menschen schreitet noch schneller
fort, wenn die Raucher zu Hause bleiben und die Kneipen schließen müssen, so
dass am Ende auch die Nichtraucher zu Hause bleiben müssen. Doch auch sein
Wunsch nach einer Resolution des Rates an das Land mit dem Ziel der Änderung des
Gesetzes wurde nicht erfüllt – obwohl die SPD-RatsvertreterInnen geschlossen mit
ihm stimmten.
Die Einzigen, die in Wilhelmshaven schon vor dem 1. November aktiv wurden, waren
die, deren Existenz unmittelbar bedroht ist, die Wirte. Am 22. September
organisierten sie eine Demonstration zum Rathaus, wo sie ihre Resolution gegen
das neue Gesetz jedoch nicht loswerden konnten – samstags arbeitet da niemand;
wie soll jemand, für den der Samstag ganz selbstverständlich zur Kernarbeitszeit
gehört, daran denken? Und es waren auch längst nicht alle gekommen, die ihre
Teilnahme vorher angesagt hatten. Der „zweite Versuch“, der laut WZ vom 24.09.07
vorgesehen war, fand bisher nicht statt – mal sehen, ob die WirtInnen und ihre
Stammgäste sich doch noch einmal aufraffen können.
Nachdem im
November die im Hotel- und Gaststättenverband Dehoga organisierten Wirte ihre
Volksinitiative gegen das Rauchverbot gestartet haben (WZ, 27.11.07) und der
LAW-Antrag im Rat (s.o.) überdies gescheitert ist, können die Wilhelmshavener
Kneipiers sich diese Mühe vielleicht auch sparen. Einige von ihnen haben sich
z.T. höchst pfiffige Lösungen ihres Problems ausgedacht. Peter Wach, Wirt der
„Deutschen Bucht“ in der Ulmenstraße, hat zusammen mit seinen Stammgästen einen
Schach- und Kommunikationsverein gegründet. Schach ist ein Sport, und für die
Gastronomiebetriebe von Sportvereinen gilt das Nichtraucherschutzgesetz nicht.
Auf die Androhung des Ordnungsamtes, seinen Fall genauestens zu prüfen, da der
Verdacht bestehe, dieser Verein sei eine verkappte Kneipe, reagierte Wach
gelassen, und, wie es scheint, hatte er damit Recht. Die WZ vom 01.11.07
berichtete, dass der „Wilhelmshavener Schach- und Kommunikationsverein“ als
Verein und die „Deutsche Bucht“ als Vereinsheim anerkannt ist, der Wirt (Pardon!
- der Vereins- Geschäftsführer) also „zunächst aus allem heraus“ ist.
Zunächst... Ob das anhält, ist nicht sicher. Es spricht nämlich vieles dafür,
dass in Sachen Nichtraucherschutzgesetz eine Art „Hase-und-Igel“-Spiel in Gang
gekommen ist. Die Spielregel lautet: „Einer der Spieler stellt die Staatsgewalt,
der andere einen Wirt dar. Beide versuchen, sich gegenseitig mit juristischen
Winkelzügen und schlauen Begründungen zu überlisten. Einen endgültigen Sieger
gibt es bei diesem Spiel nicht, da die Zahl der Winkelzüge unbegrenzt ist.“
Was zum Beispiel im „Bistro Galerie“ seit einiger Zeit abläuft, deutet auf genau
diese Art Spiel hin.
Wolfgang Drescher hat zwei nebeneinander liegende, durch einen Gang miteinander
verbundene Lokale: das „Bistro“ und das „Liner“ (Pardon: Das heißt jetzt nicht
mehr so!). Wie die WZ im o.g. Artikel berichtete, saß er „am Freitagabend zur
besten Kneipenzeit im Bistro mit zwei Nichtrauchern zusammen. Derweil im
‚Liner’, das Drescher schon vor einigen Wochen gesetzeskonform als kleineren
Teil des Bistro zur ‚Raucher-Lounge’ deklariert hat, die Theke und mehrere
Tische besetzt waren.“
Das war die erste Hürde: Die Abteilung, in der geraucht werden darf, muss
kleiner sein als die Nichtraucherabteilung.
Die nächste Hürde: Im Raucherbereich darf nicht das Hauptgeschäft stattfinden.
Ja, wie bitte soll ein Wirt das regulieren? Wenn die Leute nun mal eben
mehrheitlich in die Raucherabteilung strömen?
Drescher musste beim Amt auflaufen und erfuhr, im Raucherbereich dürfe keine
Schankanlage sein. Hm. Das ließe sich einrichten. Aus dem „Bistro mit
Raucherlounge“ könnten wieder zwei Lokale werden, beide mit Nichtraucherbereich
(mit Schankanlage) und Raucherbereich (ohne). Aber warum eigentlich? Im Gesetz
steht weder etwas darüber, in welcher Abteilung ein Wirt das meiste Geld
verdienen darf, noch, dass es eine Schankanlage nur im Nichtraucherbereich geben
darf. Auf der Homepage der Staatskanzlei stehen allerdings auch „Fragen &
Antworten zum Nichtraucherschutz“, und da kann man nachlesen, dass der
(Raucher-) Nebenraum „seiner Größe und Bedeutung nach ein untergeordneter Raum
sein“ muss. „Der Nebenraum darf nicht der Schankraum, nicht der Festsaal ...
sein.“ Und auf diese „Fragen & Antworten“ beziehen sich jetzt die Ämter in ihrer
Genehmigungspraxis? Obwohl es im Gesetz selber gar nicht steht?
Nun schöpfen Wirte und rauchende Gäste wieder Hoffnung: In Rheinland-Pfalz haben
Wirte von Ein-Raum-Kneipen beim Verfassungsgerichtshof eine Eilentscheidung
erwirkt, die das Rauchverbot kippt (vgl. WZ vom 13.02.08). Doch „am Gesetz wird
nicht gerüttelt“, sagte der Sprecher des niedersächsischen
Gesundheitsministeriums, denn es sei „klar und stringent formuliert“. Den
Eindruck hat man ja eher nicht, wenn man erfährt, was verschiedene Wirte bei
verschiedenen Ämtern erfahren haben. Und entsprechend unsicher sind manche
Wirte. Das geht so weit, dass einer, der eine nach Auskunft seines Anwalts
gesetzeskonforme Lösung gefunden hat, lieber nicht in diesem Artikel genannt
werden will, um keine schlafenden Hunde zu wecken.
Gegenwind 234 - März 2008
Zum Seitenanfang
Vorherige
Seite Titelseite
Nächste Seite
| |
Informationen und Kultur:








abgeordnetenwatch.de












|