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Gegenwind 233 - Januar/Februar 2008 Herr W. lässt nicht locker Und noch einmal: Kinderwohngeld (noa) „Plausible Erklärungen für eine unplausible Sache“ lieferten wir in der Dezember-Ausgabe. Der „Erfinder“ des Kinderwohngeldes, Herr Hein von der Wilhelmshavener Wohngeldstelle, hatte im November bei der Arbeitsloseninitiative genau erklärt, warum er der Meinung ist, dass das Kind eines Langzeitarbeitslosen ein eigenständiges Recht auf Wohngeld hat – und damit aus der Bedarfsgemeinschaft mit seinen Eltern fällt. Unser Leser W.W., von dessen Strafanzeige gegen das Job-Center wir in der Ausgabe 230 berichtet hatten, ließ sich davon ganz offensichtlich nicht überzeugen. Und auch die Antwort der Staatsanwaltschaft Oldenburg konnte ihn nicht beeindrucken. Da heißt es: „Mit Ihrer Strafanzeige vom 04.08.2007 werfen Sie der Geschäftsführung des Job-Center Wilhelmshaven einen Betrug vor... Dabei sind Sie der Auffassung, dass das Job-Center durch Vorspiegelung falscher Tatsachen den Irrtum errege, Kinder von Alg II-Empfängern seien verpflichtet, Wohngeld zu beantragen.“ Und im weiteren Text
vertritt die Staatsanwaltschaft das, was auch Herr Hein bei der ALI vorgetragen
hat: Die Hervorhebung im
letzten zitierten Satz stammt nicht vom Staatsanwalt, sondern von uns. Da liegt
der Hase im Pfeffer: Die betreffenden Kinder sind nicht bedürftig, weil sie
Wohngeld beziehen; und deshalb dürfen sie Wohngeld beziehen. Ohne das Wohngeld
sind sie bedürftig, haben Anspruch auf Sozialgeld und damit keinen Anspruch auf
Wohngeld. Mit gesundem Menschenverstand kann man das nicht begreifen –
juristische Logik geht wohl anders. Herrn W. geht es jedenfalls so, dass er es
nicht begreift. Er reagiert auf das Schreiben der Staatsanwaltschaft mit einer
„sachlichen Dienstaufsichtsbeschwerde“, in der er schreibt: Nun, die Geschäftsführung des Job-Centers Wilhelmshaven ist mittlerweile turnusgemäß ausgetauscht worden. Gegen einen der damaligen nach Meinung von Herrn W. mutmaßlichen Betrüger kann man nicht mehr ermitteln, da er nicht mehr am Leben ist. Möglicherweise liegt Herr W. mit der Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft auch vollkommen daneben. Es geht um die Auslegung von Gesetzen, und wahrscheinlich ist es am Ende die Sache eines höheren Verwaltungsgerichts, zu klären, ob es Aufgabe unterer Behörden ist, Katzen dazu zu veranlassen, sich selber in den Schwanz zu beißen. Aber vielleicht ist es für die Beschleunigung dieses Rechtsweges ja nützlich, eine Staatsanwaltschaft vor ein kniffliges Problem zu stellen. Gegenwind 233 - Januar/Februar 2008 Vorherige Seite Titelseite Nächste Seite
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