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Gegenwind 210 - August 2005


Wohin nur?

Keine Wohnung bei Privatinsolvenz – Wohnungsbaugesellschaften diskriminieren Bewerber

(noa) Wir haben in letzter Zeit über die zunehmende Zahl von Privatinsolvenzen in Wilhelmshaven berichtet. Was es für Folgen haben kann, eine Insolvenz anzumelden, um die finanzielle Situation wieder in den Griff zu bekommen, davon berichtet dieser Beitrag.

Die Familie Egger* wohnt ziemlich beengt. Drei kleine Zimmer für eine vierköpfige Familie, das ist knapp. Im Elternschlafzimmer steht der Schreibtisch, im Schlafzimmer des Sohnes stehen die Bücher der Eltern, ins Zimmer der Tochter passt außer der Tochter nichts rein. Eine Stube gibt es nicht; das Familienleben findet in der winzigen Wohnküche statt. Familie Egger will umziehen. Bei den vielen freien Wohnungen in Wilhelmshaven dürfte das eigentlich kein Problem sein, aber die Sache hat einen Haken: Bei Eggers läuft seit kurzer Zeit die Privatinsolvenz.

Eine Insolvenz meldet man an, wenn man zahlungsunfähig ist. Zweck des Verfahrens ist die amtliche Feststellung der Zahlungsunfähigkeit und die Befriedigung der Gläubiger. Der Schuldner stellt eine Liste aller Gläubiger zusammen. Ein Treuhänder verwaltet das Vermögen des Schuldners und verteilt es proportional zu den geschuldeten Summen an die Gläubiger. Ein Teil des Einkommens des Schuldners ist jedoch davor geschützt. Die Pfändungsgrenze hängt davon ab, wie viele Personen leben und zahlungsfähig sein müssen.
Denn das ist der Sinn des Insolvenzverfahrens für die Schuldner: wieder zahlungsfähig zu werden.

Die Eggers haben keine Mietschulden. Aufgrund des Insolvenzverfahrens ist gewährleistet, dass sie auch künftig ihre Miete zahlen können. Sie haben regelmäßige Einkünfte, die ihnen ihre Gläubiger bis zur Pfändungsgrenze nicht wegnehmen können. Und dass sie nicht auf dumme Gedanken kommen und ihre Miete mal nicht zahlen, dafür sorgt das Insolvenzverfahren auch. Denn sobald sie neue Schulden machen würden, wäre auch das Insolvenzverfahren hinfällig. Sechs Jahre „Wohlverhalten“ (so heißt das tatsächlich im Gesetz!) wird von jedem, der Insolvenz anmeldet, gefordert; dann ist er danach alle eventuell noch übrigen Schulden los. Niemand, der seine Sinne beisammen hat, würde diese Chance auf einen Neuanfang leichtfertig vertun. Insofern ist ein Mieter, der eine Insolvenz laufen hat, ein guter Mieter, der garantiert immer pünktlich zahlt.
Das scheinen die Wilhelmshavener Wohnungsbaugesellschaften nicht zu wissen – und Frau Egger musste die Erfahrung machen, dass es ihnen auch egal ist, wenn sie es wissen.

Bei der „Jade“ verlangt man von Familie Egger eine Kaution in Höhe von drei Monatsmieten sofort – andere Mietaspiranten müssen nur zwei Monatsmieten Kaution hinterlegen und können diese auch in Raten zahlen. Letzteres könnten sie hinkriegen, ersteres aber auf keinen Fall. Denn diese drei Monatsmieten müssten sie sich irgendwoher borgen, also Schulden machen, also ihr Insolvenzverfahren platzen lassen – unmöglich. Warum sie bei der„Jade“ überhaupt gesagt haben, dass die Insolvenz läuft? Nun, Wohnungsbaugesellschaften machen bei jedem, der eine Wohnung will, eine Schufa-Anfrage; da hätte es gar keinen Sinn, es zu verschweigen.
Auch beim Bauverein Rüstringen kommt kein Mietvertrag zustande. Die Begründung: Der Eigentümeranteil von 500 Euro, den man einzahlen muss, um überhaupt eine Wohnung zu bekommen, sei pfändbar. Frau Egger fragte nach, was der Bauverein Rüstringen tut, wenn einer ihrer Mieter in Insolvenz gehen muss. Das Mietverhältnis werde dann gekündigt, antwortete ihr der Geschäftsführer.
Eine kleine Chance besteht vielleicht noch auf eine Wohnung bei der „Spar und Bau“. Aber auch hier werden die Eggers aufgrund ihrer Insolvenz diskriminiert: Im Unterschied zu anderen Wohnungssuchenden müssen sie einen Bürgen benennen und eine Bescheinigung ihres jetzigen Vermieters beibringen, in der dieser bestätigt, dass sie keine Mietschulden haben. Und wenn sie dies getan haben – was von keinem anderen verlangt wird – entscheidet der Vorstand, ob sie eine Wohnung bekommen.

Es sieht ganz so aus, dass Eggers bei den Baugesellschaften nicht unterkommen werden. Vielleicht ist es auch leichter, einem privaten Vermieter begreiflich zu machen, dass die Sicherheit, die Miete immer pünktlich zu bekommen, bei ihnen wesentlich größer ist als bei jedem anderen. Vier Zimmer in ruhiger Lage, evtl. mit Garten, bis 450 Euro, das müsste doch zu finden sein! Wer eine solche Wohnung anbieten kann, soll es uns bitte sagen, wir sagen es Familie Egger weiter.

*) Der Name ist frei erfunden, die Geschichte aber leider nicht.


Gegenwind 210 - August 2005


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