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Gegenwind 210 - August 2005 Wohin nur? Keine Wohnung bei Privatinsolvenz – Wohnungsbaugesellschaften diskriminieren Bewerber (noa) Wir haben in letzter Zeit über die zunehmende Zahl von Privatinsolvenzen in Wilhelmshaven berichtet. Was es für Folgen haben kann, eine Insolvenz anzumelden, um die finanzielle Situation wieder in den Griff zu bekommen, davon berichtet dieser Beitrag. Die Familie Egger* wohnt ziemlich beengt. Drei kleine Zimmer für eine vierköpfige Familie, das ist knapp. Im Elternschlafzimmer steht der Schreibtisch, im Schlafzimmer des Sohnes stehen die Bücher der Eltern, ins Zimmer der Tochter passt außer der Tochter nichts rein. Eine Stube gibt es nicht; das Familienleben findet in der winzigen Wohnküche statt. Familie Egger will umziehen. Bei den vielen freien Wohnungen in Wilhelmshaven dürfte das eigentlich kein Problem sein, aber die Sache hat einen Haken: Bei Eggers läuft seit kurzer Zeit die Privatinsolvenz. Eine Insolvenz meldet man an, wenn man zahlungsunfähig ist.
Zweck des Verfahrens ist die amtliche Feststellung der Zahlungsunfähigkeit und
die Befriedigung der Gläubiger. Der Schuldner stellt eine Liste aller Gläubiger
zusammen. Ein Treuhänder verwaltet das Vermögen des Schuldners und verteilt es
proportional zu den geschuldeten Summen an die Gläubiger. Ein Teil des
Einkommens des Schuldners ist jedoch davor geschützt. Die Pfändungsgrenze hängt
davon ab, wie viele Personen leben und zahlungsfähig sein müssen. Die Eggers haben keine Mietschulden. Aufgrund des
Insolvenzverfahrens ist gewährleistet, dass sie auch künftig ihre Miete zahlen
können. Sie haben regelmäßige Einkünfte, die ihnen ihre Gläubiger bis zur
Pfändungsgrenze nicht wegnehmen können. Und dass sie nicht auf dumme Gedanken
kommen und ihre Miete mal nicht zahlen, dafür sorgt das Insolvenzverfahren auch.
Denn sobald sie neue Schulden machen würden, wäre auch das Insolvenzverfahren
hinfällig. Sechs Jahre „Wohlverhalten“ (so heißt das tatsächlich im Gesetz!)
wird von jedem, der Insolvenz anmeldet, gefordert; dann ist er danach alle
eventuell noch übrigen Schulden los. Niemand, der seine Sinne beisammen hat,
würde diese Chance auf einen Neuanfang leichtfertig vertun. Insofern ist ein
Mieter, der eine Insolvenz laufen hat, ein guter Mieter, der garantiert immer
pünktlich zahlt. Bei der „Jade“ verlangt man von Familie Egger eine Kaution
in Höhe von drei Monatsmieten sofort – andere Mietaspiranten müssen nur zwei
Monatsmieten Kaution hinterlegen und können diese auch in Raten zahlen.
Letzteres könnten sie hinkriegen, ersteres aber auf keinen Fall. Denn diese drei
Monatsmieten müssten sie sich irgendwoher borgen, also Schulden machen, also ihr
Insolvenzverfahren platzen lassen – unmöglich. Warum sie bei der„Jade“ überhaupt
gesagt haben, dass die Insolvenz läuft? Nun, Wohnungsbaugesellschaften machen
bei jedem, der eine Wohnung will, eine Schufa-Anfrage; da hätte es gar keinen
Sinn, es zu verschweigen. Es sieht ganz so aus, dass Eggers bei den Baugesellschaften nicht unterkommen werden. Vielleicht ist es auch leichter, einem privaten Vermieter begreiflich zu machen, dass die Sicherheit, die Miete immer pünktlich zu bekommen, bei ihnen wesentlich größer ist als bei jedem anderen. Vier Zimmer in ruhiger Lage, evtl. mit Garten, bis 450 Euro, das müsste doch zu finden sein! Wer eine solche Wohnung anbieten kann, soll es uns bitte sagen, wir sagen es Familie Egger weiter. *) Der Name ist frei erfunden, die Geschichte aber leider nicht. Gegenwind 210 - August 2005 Vorherige Seite Titelseite Nächste Seite
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