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Gegenwind 210 - August 2005 Drohgebärden ... oder auch: Der Betriebsrat ist an allem schuld (noa) Am 21. Juli schockte die „WZ“ auf Seite 1 mit der Überschrift „250 Arbeitsplätze gehen bei Sykes verloren“. Im Artikel kommt es dann noch schlimmer: „Betriebsrat und Geschäftsführung von Sykes Enterprises in Roffhausen ringen um die Abwicklung von 300 Arbeitsplätzen“, heißt es da. Tatsächlich geht es um 242 Kündigungen in diesem Jahr.
Schon seit längerer Zeit ist bekannt, dass Hewlett Packard seinen Auftrag zum
Ende des Jahres 2005 gekündigt hat, um die Kundenbetreuung nach Polen, wo Call
Center Agents noch billiger als in Deutschland sind, zu verlegen. Im HP-Projekt
arbeiten 240 Leute. Ebenfalls das Siemens-Projekt mit 60 Arbeitsplätzen wird in
diesem Jahr auslaufen. Aus dem HP-Projekt stehen 185 Personen auf Sölters
Kündigungsliste, aus dem Siemens-Projekt 57. Außer diesen beiden Projekten
erledigt Sykes Enterprises aber noch weitere Aufträge. Und wenn nun 242 Stellen
entfallen, ist noch nicht gesagt, welche 242 Beschäftigten gehen müssen. Eine
Sozialauswahl muss sich auf alle MitarbeiterInnen eines Betriebes erstrecken;
man kann nicht einfach sagen: Nur HP-Leute und Siemens-Leute gehen, weil diese
beiden Projekte nicht weitergeführt werden. Über seine Gründe lässt sich nur spekulieren. Laut Betriebsrat müssten auf einer gesetzmäßigen Kündigungsliste auch Namen von Leuten stehen, die der Geschäftsführung besonders nahe stehen. Unser Versuch, von Herrn Sölter selber zu erfahren, warum er keine Sozialauswahl aus allen Beschäftigten vornehmen möchte, scheiterte: „Mit Ihnen rede ich nicht – ich weiß, wie Sie über Sykes und über Wilhelmshaven schreiben!“, ließ er die Gegenwind-Redakteurin abblitzen. Langjährige Gegenwind-LeserInnen wissen, dass Sykes sich mit dem Betriebsverfassungsgesetz schon immer sehr schwer tut. Vor vier Jahren berichteten wir ausführlich über die gewerkschaftlichen Bemühungen um die Installierung eines Betriebsrates. Damals versuchte die Geschäftsführung mit allerlei Tricks, die Wahl eines Betriebsrates zu verhindern. Der beste dieser Tricks bestand darin, zu behaupten, dass das Sykes-eigene System der Mitarbeitervertretung (Teamsprecher) viel, viel besser sei. Gut war der Trick insofern, als auch viele Beschäftigte das glaubten. Damals war die Gefahr einer Spaltung der Belegschaft über die sowieso schon vorhandenen Spaltungslinien hinaus sehr groß. Den externen GewerkschaftsvertreterInnen, die im Sommer vor vier Jahren vor den Toren des TCN standen, fiel auf, dass zahlreiche Sykes-Beschäftigte sich gar nicht so richtig als „Sykes-Beschäftigte“ sahen, sondern sich eher über das Projekt, in dem sie arbeiteten, identifizierten. „Ich arbeite bei HP“ (oder Motorola, oder was es sonst noch für Projekte gab), hörten sie zu ihrer großen Verwirrung von denen, die sich überhaupt ansprechen ließen und auch antworteten – was auch nicht alle taten. Und über diese Spaltung nach Projekten hinaus drohte nun
auch noch die Spaltung nach Befürwortern des „alten“ (amerikanischen) Systems
mit Teamsprechern, die zwar jederzeit ansprechbar waren, aber keinerlei Rechte
besaßen, auf der einen Seite, und auf der anderen Seite denjenigen, die einen
richtigen Betriebsrat auf dem Boden des Betriebsverfassungsgesetzes wollten.
Nach zahlreichen Hindernissen und einer schweren Auseinandersetzung konnte im
November 2001 dann endlich die Wahl vonstatten gehen, und der Wahltag endete mit
einem großen ausgelassenen Freudenfest. Kurt Sölter hatte nun offensichtlich die Idee, sich
gelegentlich dieser schwierigen Situation gleich noch eines weiteren Problems zu
entledigen: Im September möchte er die Projekte, die auch nach 2005 bestehen
bleiben, aus der Firma Sykes hinaus in die Firma Sykes überleiten. Denn neben
der auf dem alten Olympia-Gelände ansässigen Firma gibt es in Roffhausen,
allerdings nicht auf dem TCN-Gelände, sondern diesem benachbart in einem neuen
Gebäude, einen weiteren Betrieb desselben Konzerns, die Firma, wie wir im
Gegenwind der besseren Unterscheidbarkeit wegen immer als „Sykes Telekom“
bezeichnet haben, obwohl da außer der Telefonauskunft auch weitere Aufträge
abgewickelt wurden und werden. Derzeit ist Kurt Sölter auch dort
Geschäftsführer. (Früher war er nur dort in dieser Position; dann übernahm er
die Geschäftsführung von Sykes I mit; zwischenzeitlich gab es bei Sykes II einen
anderen Geschäftsführer; nach dessen Weggang übernahm Sölter diese Position
wieder – viel Hin und Her also auch auf der Führungsebene.) Wenn jemand es
schwierig zu verstehen findet, dass es zwei Unternehmen mit dem gleichen Namen
gibt, die auch denselben Geschäftsführer haben, trotzdem aber zwei Betriebe sind
und zwei verschiedene Betriebsräte haben, dann befindet derjenige sich in guter
Gesellschaft. Kurt Sölter selber scheint es auch nicht so richtig zu verstehen.
Denn so einfach geht es ja nicht, eine Abteilung eines Betriebes so einfach
geschlossen einem anderen Betrieb zu übergeben. „Kommt das ‚Aus’ für Sykes I?“, titelt die „WZ“ am 23.07.
auf Seite 1, und auf der Friesland-Seite 11 derselben Ausgabe: „Macht Sykes I in
Roffhausen dicht?“ Und in diesem Artikel lässt Sölter dann die Katze aus dem
Sack:: Falls es zu einer Einigung zwischen Betriebsrat und Geschäftsleitung bei
der Kündigungsliste käme, könnte eine ‚Teilbetriebsübergabe’ noch verhindert
werden“, heißt es da. Im Klartext: Besteht der Betriebsrat auf einer korrekten
Sozialauswahl, wird der Betrieb geschlossen, und der Betriebsrat hat Schuld –
und ist außerdem auch weg. Lässt er sich auf eine gesetzwidrige Kündigung nach
Projekten ein, bleibt der Betrieb bestehen. Die diesbezügliche Verhandlung vor dem Arbeitsgericht
Wilhelmshaven am 2. August lieferte nach Auffassung des Betriebsrates eine
Bestätigung des Satzes „Recht haben und Recht bekommen, das ist zweierlei“. In
der Frage des Vorsitzenden der Einigungsstelle blieben beide Seiten bei ihren
Anträgen, so dass Richter Henner Trenne ankündigte, diese Frage zu entscheiden.
In der Frage der Anzahl der Beisitzer fanden sich die Arbeitnehmervertreterinnen
zu einem vom Richter vorgeschlagenen Kompromiss bereit, nämlich 4 Beisitzer (das
arithmetische Mittel aus 5 und 3) zu berufen. Sölter bezeichnete seine
beantragten 3 schon als Kompromiss, da seiner Meinung nach 2 genügten.
Erstaunlicherweise folgte Richter Trenne dieser Redefinition und benannte,
nachdem er sich mit sich selbst beraten hatte, den von der Geschäftsführung
gewünschten Richter als Vorsitzenden der Einigungsstelle und legte die Zahl der
Beisitzer auf je 4 Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter fest, kam also der
Geschäftsführung weiter entgegen als dem Betriebsrat. Ein ganz anderes Verfahren wird es geben, wenn Geschäftsführer Sölter seinen Plan mit der „Teilbetriebsübergabe“ durchzuführen versucht. Wir werden weiter berichten. Gegenwind 210 - August 2005 Vorherige Seite Titelseite Nächste Seite
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