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Gegenwind-Archiv - Gegenwind 149 - Oktober 1998 - Gegenwind - Die Zeitung, die man nicht kaufen kann

Ungebrochene Tradition

Es ist eine schöne und lange Tradition, dass der Gegenwind von der WZ nicht oder stark verkürzt abgedruckte Leserbriefe veröffentlicht. Dazu ein neues Beispiel.

Original

    Leserbrief zur Ladenöffnungszeit am City-Markt-Samstag

Wer will hier eigentlich wen verulken??

Die Stadtverwaltung genehmigt Sonntagsöffnungszeiten zum City-Markt von 13 bis 18 Uhr mit dem Vermerk auf die Ladenschlußzeit am vorhergehenden Samstag um 14 Uhr.

Daß die Einzelhändler hierüber nicht glücklich sind, kann ich als Betriebsrats- und Gewerkschaftsmitglied trotzdem nachvollziehen.

Aber darüber lamentieren (in mehreren Berichten in der WZ) und dann aber trotzdem bis 16 Uhr zu öffnen und somit gegen das geltende Ladenschlußgesetz zu verstoßen – NEIN, das ist einfach nicht drin!

Ohne Zustimmung des jeweiligen Betriebsrates wurde z.B. bei Leffers, C&A, Woolworth und Peek&Cloppenburg bis 16 Uhr geöffnet, von den vielen Betrieben ohne Betriebsrat ganz zu schweigen.

Und es soll mir bitte keiner erzählen, es wurde ja nur zu Ende bedient. Quatsch! Wer bedient schon ca. 2 Stunden ein und denselben Kunden?

Hier wurde wieder einmal versucht, auf dem Rücken der Verkäuferinnen – in deren Freizeit – Profit zu machen.

Ich fordere alle beteiligten Verbände und den Gesetzgeber an einen Tisch. Und man soll dann bitte die Samstagsöffnung zu solchen Anlässen bis 16 Uhr genehmigen. Im gleichen Zuge sollte man aber auch zu einer vernünftigen Arbeitszeitregelung für die betroffenen Arbeitnehmer kommen.

Bis dahin aber gilt z.B. der Spruch des Oberverwaltungsgerichtes Rheinland-Pfalz vom 29. April 1998, in dem insbesondere darauf verwiesen wird, daß Kommunalbehörden nicht befugt sind, durch Rechtsverordnungen Öffnungszeiten abweichend vom Ladenschlußgesetz zuzulassen.

Bis zu einer eventuellen Änderung des Gesetzes sollten sich dann auch ALLE Einzelhändler daran halten, und nicht einige - oder wie zum City-Markt - viele sich durch Gesetzesbruch Umsatzvorteile verschaffen. Dieses Verhalten ist gegenüber den Händlern, die sich an das Ladenschlußgesetz halten nicht fair.

Udo Ehrich

Hermann-Ehlers-Straße 81

Ich fordere alle an einen Tisch

    Zur Diskussion um die Ladenöffnung am Sonnabend des City-Marktes.

Die Stadtverwaltung genehmigte die Sonntagsöffnung zum City Markt von 13 bis 18 Uhr mit dem Hinweis auf die Ladenschlußzeit am vorhergehenden Sonnabend um 14 Uhr.

Daß die Einzelhändler darüber nicht glücklich sind, kann ich als Betriebsratsmitglied und Gewerkschafter nachvollziehen. Man kann aber nicht gegen bestehende Gesetze verstoßen. Und deshalb kann man nicht über diese Regelung lamentieren.

 

 

 

 

 

 

Ich fordere alle beteiligten Verbände und den Gesetzgeber an einen Tisch. Und man sollte eine Öffnung an diesen Sonnabenden bis 16 Uhr erreichen. Gleichzeitig aber sollte man auch zu einer vernünftigen Arbeitszeitregelung für die betroffenen Arbeitnehmer kommen.

 

 

 

Bis zu einer Änderung sollten sich alle an das bestehende Ladenschlußgesetz halten. Keiner sollte sich durch Gesetzesbruch Umsatzvorteile verschaffen.

 

Udo Ehrich

Hermann-Ehlers-Straße 81

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