Original
Wer will hier eigentlich wen
verulken??
Die Stadtverwaltung genehmigt Sonntagsöffnungszeiten zum
City-Markt von 13 bis 18 Uhr mit dem Vermerk auf die Ladenschlußzeit am vorhergehenden
Samstag um 14 Uhr.
Daß die Einzelhändler hierüber nicht glücklich sind,
kann ich als Betriebsrats- und Gewerkschaftsmitglied trotzdem nachvollziehen.
Aber darüber lamentieren (in mehreren Berichten in der
WZ) und dann aber trotzdem bis 16 Uhr zu öffnen und somit gegen das geltende
Ladenschlußgesetz zu verstoßen NEIN, das ist einfach nicht drin!
Ohne Zustimmung des jeweiligen Betriebsrates wurde z.B.
bei Leffers, C&A, Woolworth und Peek&Cloppenburg bis 16 Uhr geöffnet, von den
vielen Betrieben ohne Betriebsrat ganz zu schweigen.
Und es soll mir bitte keiner erzählen, es wurde ja nur zu
Ende bedient. Quatsch! Wer bedient schon ca. 2 Stunden ein und denselben Kunden?
Hier wurde wieder einmal versucht, auf dem Rücken der
Verkäuferinnen in deren Freizeit Profit zu machen.
Ich fordere alle beteiligten Verbände und den Gesetzgeber
an einen Tisch. Und man soll dann bitte die Samstagsöffnung zu solchen Anlässen bis 16
Uhr genehmigen. Im gleichen Zuge sollte man aber auch zu einer vernünftigen
Arbeitszeitregelung für die betroffenen Arbeitnehmer kommen.
Bis dahin aber gilt z.B. der Spruch des
Oberverwaltungsgerichtes Rheinland-Pfalz vom 29. April 1998, in dem insbesondere darauf
verwiesen wird, daß Kommunalbehörden nicht befugt sind, durch Rechtsverordnungen
Öffnungszeiten abweichend vom Ladenschlußgesetz zuzulassen.
Bis zu einer eventuellen Änderung des Gesetzes sollten
sich dann auch ALLE Einzelhändler daran halten, und nicht einige - oder wie zum
City-Markt - viele sich durch Gesetzesbruch Umsatzvorteile verschaffen. Dieses Verhalten
ist gegenüber den Händlern, die sich an das Ladenschlußgesetz halten nicht fair.
Udo Ehrich
Hermann-Ehlers-Straße 81 |

Ich fordere alle an einen Tisch
Zur
Diskussion um die Ladenöffnung am Sonnabend des City-Marktes.
Die Stadtverwaltung genehmigte die
Sonntagsöffnung zum City Markt von 13 bis 18 Uhr mit dem Hinweis auf die Ladenschlußzeit
am vorhergehenden Sonnabend um 14 Uhr.
Daß die Einzelhändler darüber
nicht glücklich sind, kann ich als Betriebsratsmitglied und Gewerkschafter
nachvollziehen. Man kann aber nicht gegen bestehende Gesetze verstoßen. Und deshalb kann
man nicht über diese Regelung lamentieren.
Ich fordere alle beteiligten
Verbände und den Gesetzgeber an einen Tisch. Und man sollte eine Öffnung an diesen
Sonnabenden bis 16 Uhr erreichen. Gleichzeitig aber sollte man auch zu einer vernünftigen
Arbeitszeitregelung für die betroffenen Arbeitnehmer kommen.
Bis zu einer Änderung sollten sich
alle an das bestehende Ladenschlußgesetz halten. Keiner sollte sich durch Gesetzesbruch
Umsatzvorteile verschaffen.
Udo Ehrich
Hermann-Ehlers-Straße 81 |