|
|
Gegenwind 141 - Juni/Juli 1997 Iken geht neue Wege Gehaltskürzung - und wer nicht einverstanden ist, fliegt raus (noa)
“Wir sind ein sozial orientiertes Wirtschaftsunternehmen,...” so beginnt der
Text eines Stellenangebots der “iken Krankenpflegedienste GmbH”. Einige
ehemalige Beschäftigte dieses Betriebes sehen das nicht so. Mindestens zwei von
ihnen befinden sich seit Monaten in einer juristischen Auseinandersetzung mit
ihrem ehemaligen Arbeitgeber. Angefangen
hat der Streit schon Mitte Februar. In einer Personalversammlung wurden alle
damals Beschäftigten aufgefordert, einer 20%igen Gehaltskürzung zuzustimmen,
und das rückwirkend zum 1. Februar. Ein entsprechendes Papier, das mit den
Worten “Änderung des Arbeitsvertrages” überschrieben war und in dem von
einer “einvernehmlichen” Änderung die Rede war, sollten die anwesenden
Pflegekräfte sofort unterschreiben. Mit der Unterschrift erklärten sich die
Beschäftigten gleichzeitig damit einverstanden, ihre Bezüge statt zum 1.
jeweils erst zum 10. des Folgemonats angewiesen zu bekommen. Die Gehaltskürzung
sei notwendig, um die Arbeitsplätze zu sichern, betont Iken, aber darüber,
warum es finanziell so eng geworden ist, gehen seine Aussagen und die seiner
MitarbeiterInnen auseinander. Daß
der Betrieb in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sei, liege nicht daran,
daß die Krankenkassen den ambulanten Pflegediensten neue Verträge (mit
geringeren Sätzen)
aufgezwungen hätten - zum damaligen Zeitpunkt gab es nämlich noch gar
keine neuen Verträge - sondern, wie ein entlassener Kollege behauptet, an einer
Fehlkalkulation: Das Haus in der Preußenstraße werde nicht kostendeckend
betrieben. Von den insgesamt 18 Plätzen seien 14 als teilstationäre Pflegeplätze
konzipiert, aber die Zielgruppe - Senioren und Seniorinnen, die tagsüber Pflege
benötigen, doch in der eigenen Wohnung übernachten können - nehme das Angebot
nicht an. Der ambulante Pflegedienst trage sich durchaus, aber wenn Fred Iken
aus diesem “gesunden” Bereich Gelder abziehen wolle, um das Minus aus dem
Pflegeheim zu decken, dann müsse er das Geld den Beschäftigten wegnehmen. Ob
diese Einschätzung zutreffend ist oder nicht, konnte der GEGENWIND leider nicht
in Erfahrung bringen. Herr Iken will uns gegenüber keine Stellungnahme abgeben.
In einem ersten Telefonat warf er uns lediglich vor, “doch nur alles zu verreißen”,
und beim zweiten Kontakt verzichtete er darauf, eventuell unzutreffende
Darstellungen Dritter vor der Veröffentlichung richtigzustellen, und kündigte
an, statt dessen lieber hinterher “Maßnahmen zu ergreifen”. Mit
seiner Forderung nach Lohnverzicht kam Iken einem Alternativvorschlag einiger
Kollegen und Kolleginnen zuvor. Nachdem er schon eine knappe Woche vorher eine
Gehaltskürzung angekündigt hatte, wollten sich die Beschäftigten
zusammensetzen, um andere mögliche Wege aus der Finanzknappheit zu finden. So
gab es z.B. die Idee, statt dessen für eine Übergangszeit auf die Bezahlung
der (ständig anfallenden) Mehr- und Überstunden zu verzichten. Die Einsparung
für den Betrieb wäre nach Einschätzung der Initiatoren dieselbe gewesen, aber
die Berechnungsgrundlage für das Arbeitslosengeld (für den Fall, daß die
“Sanierungsmaßnahme” den Betrieb nicht retten würde) wäre dadurch nicht
gesunken. Für den Tag, an dem die Beschäftigten, die diese Idee hatten, sich
mit ihren KollegInnen treffen wollten, legte nun Fred Iken eine
Mitarbeiterversammlung fest - außer der Reihe, denn solche Besprechungen liegen
normalerweise auf einem anderen Wochentag. Nun,
von den anwesenden Beschäftigten unterzeichneten die meisten das vorbereitete
Papier sofort und drei nach einem Vier-Augen-Gespräch mit dem Chef. Dieser
bemerkenswerte Vorgang las sich in der “Grodenpost” vom 6.3.97 so: “Gerade
in diesen schwierigen Zeiten gehen die Mitarbeiter der Krankenpflegedienste Iken
geschlossen an die Problematik heran.” Diejenigen, die nicht unterschrieben,
bekamen wenige Tage später “aufgrund der vorgenannten betriebsbe- dingten
Probleme” die Kündigung zu Ende Juni, verbunden mit dem Angebot, zu einem
gesenkten Gehalt weiterbeschäftigt zu werden. Eine von einer solchen (Änderungs-?) Kündigung betroffene Kollegin hatte noch Urlaub aus dem vergangenen Jahr. Sie wollte ihn, wie es der Tarifvertrag vorschreibt, noch vor Ende März antreten und meldete ihn schriftlich an. Nun ist es bei Iken so, daß man auf ein solches Schreiben manchmal keine Antwort bekommt, und deshalb ist es dort mittlerweile betriebsüblich, daß ein Kollege, der ein solches Ansinnen hat, um eine schriftliche Bestätigung - egal ob Zustimmung oder Ablehnung - bittet, um sich gegen den Vorwurf unentschuldigten Fehlens abzusichern. Genau dieser Vorwurf traf nun aber trotz ihrer Vorsichtsmaßnahme besagte Kollegin, so daß sie nun außer gegen ihre ordentliche auch noch gegen ihre außerordentliche Kündigung klagt. Vorherige Seite Titelseite Nächste Seite
|
|
|
Gegenwind - Wilhelmshavener Zeitung für Arbeit*Frieden*Umweltschutz - gegenwind.whv@t-online.de Telefon: 04421/994990 |